Säumige Rundfunkgebühren: Kann die GEZ einen Schufa-Eintrag verursachen?
Was passiert, wenn keine GEZ gezahlt wird? Welche Konsequenzen drohen – und ob auch ein Schufa-Eintrag die Folge nicht gezahlter Beiträge sein kann?
Hamburg – Nicht gezahlte GEZ-Beiträge waren schon häufig Grundlage einer Gerichtsverhandlung. Einige Verbraucher wissen nicht um die Details der monatlichen Entrichtung des Rundfunkbeitrags der GEZ. Etwa, dass versäumte Zahlungen weitreichende Folgen haben können und sogar ein Gefängnisaufenthalt wegen nicht gezahlter GEZ nach sich ziehen können. Der sogenannte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet Verbraucher zur regelmäßigen Zahlung des jeweiligen Beitrags.
Erfahren Sie hier, wann eine Nicht-Zahlung Konsequenzen zur Folge hat – und ob, auf diesem Wege auch ein Schufa-Eintrag verschuldet werden könnte.
Gemeinschaftseinrichtung: | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
Gründung: | ARD |
Gründer: | ARD |
Sitz: | Köln |
GEZ: Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Nach Berichten der Hamburger Anwaltskanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij hätten es Betroffene bereits versucht: Sie hätten probiert, die GEZ bzw. den Rundfunkbeitrag als gesetzwidrig geltend zu machen. Ein Unterfangen, das stets zum Scheitern verurteilt war, und zu dem zuletzt das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 klar Stellung bezogen hat. Jeder Mieter einer Erstwohnung, so heißt es, ist verpflichtet, einer Zahlung des geforderten Beitrags nachzukommen.
Warum spricht man immer noch von GEZ-Gebühren?
Mit der Umstellung der Rundfunkfinanzierung vom bisherigen Gebühren- auf das neue Beitragsmodell zum 1. Januar 2013 wurde die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag deswegen nicht mehr als GEZ-Gebühr bezeichnet werden. Da die Alternative aber deutlich bürokratischer klingt und weniger schnell über die Lippen geht, wird im Volksmund immer noch die Bezeichnung GEZ verwendet.
Seit dem 1. Januar 2013 spricht man in Deutschland übrigens nicht mehr von der GEZ, vielmehr von dem zu entrichtenden Rundfunkbeitrag. Das Ergebnis ist immer das gleiche: Egal, ob die Angebote genutzt werden oder nicht, eine Zahlung soll zufolge des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nichtsdestotrotz getätigt werden.
Mit Konsequenzen beim Nichtzahlen der GEZ sind andernfalls in jedem Fall zu rechnen. Ausgenommen sind Rentner: in gewissen Fällen ist es ihnen gestattet, sich von der GEZ befreien zu lassen. Für alle anderen gilt der Zahlungsauftrag, wenn man als Verbraucher nicht Gefahr laufen will, dass sein Konto wegen nicht gezahlter GEZ gepfändet wird.
Keine GEZ gezahlt – was nun? In welchem Fall ein Schufa-Eintrag droht
Zunächst ist es die Zahlungserinnerung, dann die Mahnung, die bei nicht erfolgter finanzieller Entrichtung an den Rundfunkbeitragservice im Briefkasten des Betroffenen eingeht. Im Worst Case kann die zuständige Behörde der Landesrundfunkzentrale weitere Schritte in die Wege leiten. Unter anderem ist es der Institution möglich, einen Vollstreckungsbescheid hervorzubringen, um so an den Pflichtbeitrag zu gelangen.

Die Folgen einer nicht getätigten Zahlung sind vielfältig und können von einer Kontopfändung über eine Vermögensauskunft bis hin zu einer richterlich beschlossenen Hausdurchsuchung reichen.
Schufa-Eintrag wegen GEZ: Verbraucher müssen bei Zwangsvollstreckung aufpassen
Zusätzlich kann dann auch noch ein Schufa-Eintrag drohen. Laut des Online-Portals juraforum.de erfolgt eine entsprechende Meldung nämlich dann, wenn der GEZ-Beitrag erst im Szenario einer Zwangsvollstreckung Folge geleistet wurde. Auf eine Vermögensauskunft erfolgt demnach auch ein Schufa-Eintrag. Hinweis für Betroffene: Im Vorfeld eines erlassenen Festsetzungsbescheids kann Widerspruch eingelegt, und unter Umständen so ein negativer Eintrag in der Schufa umgangen, werden.