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Scheidung bei Rentnern: Wie die Rente danach aufgeteilt wird

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Von: Dagmar Schlenz

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Auch viele gemeinsame Jahre und ein hohes Alter sind keine Garantie für eine glückliche Ehe. Bei einer Scheidung müssen Rentner einiges beachten.

Update vom 21. Februar 2023: Wenn beide Ehepartner berufstätig waren, gibt es unter Umständen eine Rentenobergrenze beim Renteneintritt. Grund ist eine besondere Gesetzesregelung. Diesen Sonderfall gilt es für Rentner zu beachten.

Erstmeldung: Hamburg – Die Ehe als Bund fürs Leben? Das klappt – unabhängig vom Alter – leider nicht immer. Auch bei Senioren ist eine Scheidung manchmal unvermeidlich. 24hamburg.de hat für Verbraucher recherchiert, mit welchen Kosten Rentner bei einer Trennung rechnen müssen, was mit Vermögen und Haus passiert und wie unter den Partnern die Rente aufgeteilt wird.

Name:Scheidung
Bedeutung:juristische Auflösung einer Ehe
Zuständigkeit:Familiengericht
Unterstützung durch:Rechtsanwalt

Scheidung bei Rentnern: Wie hoch die Kosten sind

In Deutschland sind die Kosten für eine Scheidung abhängig vom Vermögen der Eheleute. Wie bei Berufstätigen setzen sich die Scheidungskosten auch für Rentner aus den Anwalts- und den Gerichtskosten zusammen. Beides ergibt sich aus dem Verfahrenswert, bei dem Einkommen – und dazu zählt auch die Rente – und Vermögen der Eheleute herangezogen werden. Je höher die Rente und das Vermögen sind, desto höher sind bei Rentnern auch die Kosten für eine Scheidung.

Bei einer einvernehmlichen Trennung werden die Kosten für eine Scheidung unter den Eheleuten aufgeteilt, ansonsten muss der Partner zahlen, der die Scheidung eingereicht hat. Liegt kein Vermögen vor und die Rente beider Partner ist nur gering, wird ein sogenannter „Mindestverfahrenswert“ von aktuell 4000 Euro veranschlagt (Stand 2023). Die Mindestkosten für eine Scheidung liegen dementsprechend bei etwa 1130 Euro. Wer von Altersarmut betroffen ist und sich selbst diesen Betrag nicht leisten kann, hat laut DAHAG Rechtsservices die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Nach einer Scheidung wird die Rente geteilt: Das müssen Rentner wissen

Lassen Rentner sich scheiden, dann wird die Rente unter den Partner aufgeteilt. Jeder erhält den gleichen Betrag. Bekommt ein Partner beispielsweise eine Rente von 1800 Euro und der andere 1200 Euro, dann ergibt sich nach der Scheidung für jeden eine Rente von 1500 Euro. Die Anpassung der Rentenhöhe erfolgt dabei über den sogenannten Versorgungsausgleich. Nachdem dieser erfolgt ist, zahlt die Rentenkasse automatisch den angepassten Rentenbetrag an die beiden Ex-Partner aus.

Dem Partner mit der höheren Rente steht in jedem Fall ein Mindestbedarf zu, der ab dem 1. Januar 2023 in Deutschland 1120 Euro beträgt. Auch wenn 2023 das Wohngeld erhöht wurde, kann es nach einer Scheidung passieren, dass die Rente nicht mehr ausreicht, weil jeder eine eigene Wohnung bezahlen muss. Gerade dann sollte man wissen, welche acht Zuschüsse Rentner beantragen können, um ihren Unterhalt aufzubessern.

Zwei Senioren sitzen auf einer Couch weit weg voneinander und gucken sich genervt an.
Scheidung im Alter: Was Rentner bei einer Trennung beachten sollten. (Symbolbild) © YAY Images/Imago

Scheidung bei Rentnern: Das passiert mit dem Vermögen

Paare, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben in einer Zugewinngemeinschaft. Das ist auch bei den meisten verheirateten Rentnern der Fall. Somit gehört sämtliches Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde, beiden Partnern zu gleichen Teilen. Ausgenommen sind nur Dinge, die nachweislich bereits vor der Eheschließung vorhanden waren. Alles, was ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, behält er oder sie auch bei einer Scheidung.

Die anderen Vermögenswerte werden zu gleichen Teilen zwischen den Partnern aufgeteilt. Ersparnisse und Aktien, aber auch Wertgegenstände wie das seniorengerechte Auto oder teure Bilder: alles geht durch zwei. Das gilt auch für Immobilien, die nach der Hochzeit erworben wurden – selbst wenn nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist. Will man also als Rentner nach der Scheidung weiter im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben, dann muss in den meisten Fällen der Partner ausbezahlt werden.

Geschiedene Rentner: Was ist nach dem Tod des Ex-Partners?

Stirbt einer der Ehepartner und der hinterbliebene Partner hatte vor der Scheidung eine höhere Rente, kann er unter bestimmten Umständen die Rentenkürzung rückgängig machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in einer Pressemitteilung hin. Der Verstorbene darf seine Rente aber nur weniger als drei Jahre lang bezogen haben. Diese sogenannte Anpassung wegen Todes müssen betroffene Ex-Partner bei ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.

Ab dem Monat nach der Antragstellung zahlt dieser die Rente dann ungekürzt aus. Einen Anspruch auf eine Witwenrente hat der Hinterbliebene dagegen nicht. Grundsätzlich sollten Rentner bei einer Scheidung auch ihr Testament überprüfen bzw. eines aufsetzen, damit der letzte Wille dokumentiert ist und auch wirklich die gewünschten Personen erben.

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