Pflegeleistungen erhalten: So wird der Antrag ausgefüllt
Pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland einen Anspruch auf Pflegeleistungen. Dazu ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig – so füllen Sie ihn aus.
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Erstmeldung: Hamburg – Viele Verbraucher fallen in höherem Alter in die Pflegebedürftigkeit. Bei der Pflegekasse kann dann ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Ist dieser beantragt, wird Verbrauchern ein Formular zugeschickt. Hier erfahren Sie, wie der Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt werden muss.
Betroffene: | Pflegebedürftige |
Thema: | Häusliche Pflege |
Möglichkeit: | Anspruch auf Pflegehilfsmittel |
Bezahlung von: | Pflegekasse |
Pflegebedürftige müssen einen Antrag auf Pflegeleistungen ausfüllen
Verbrauchern kann es im Laufe ihres Lebens passieren, dass sie pflegebedürftig werden. Tritt dieser Fall ein, kann bei der Pflegekasse oder Krankenkasse ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Ohne diesen Pflegegrad können beispielsweise keine Pflegehilfsmittel beantragt werden. Andere Pflegeleistungen können Pflegebedürftige jedoch auch ohne Pflegegrad erhalten. Wurde ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt, wird Verbrauchern ein Formular zum Ausfüllen zugeschickt.

Dieses Formular zum Antrag auf einen Pflegegrad – und somit Pflegeleistungen – sieht bei jeder Pflegekasse unterschiedlich aus. Bei der einen Kasse kann das kurz und bündig sein, eine andere benötigt mehr Informationen. Im Kern sind jedoch alle gleich. Zunächst geht es in den meisten Formularen darum, die Personalien des Pflegebedürftigen einzutragen – dazu zählt auch die Nummer der Krankenversicherung. Kann ein Pflegebedürftiger das Formular nicht mehr eigenständig ausfüllen, muss auch der Betreuer oder Bevollmächtige seine Daten eintragen.
So füllen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen aus
Wichtig für die Beantragung bei der Pflegekasse ist die Leistung, die der Pflegebedürftige beantragen möchte. Dabei kann es sich beispielsweise um Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination beider handeln. Voraussetzung dafür ist, dass Verbraucher ambulant, also zu Hause, gepflegt werden. Das kann durch externe Betreuer oder Angehörige passieren. Mit dem Antrag kann zudem eine vollstationäre Pflege beantragt werden, die auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe erfolgen kann. Voraussetzung für all diese Leistungen ist ein Pflegegrad zwischen 2 und 5.
Der Weg zum Pflegegrad – das sind die Schritte:
- 1. Anstragstellung auf Leistungen bei der Pflegekasse
- 2. Antragsformular ausfüllen
- 3. Ein Gutachter teilt einen Termin zur Begutachtung mit
- 4. Der Gutachter kommt zu Ihnen und begutachtet Sie
- 5. Der Gutachter ermittelt den Pflegegrad
- 6. Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad
- 7. Sie erhalten Bescheid über die Entscheidung des Antrags
- 8.1 Die Pflegekasse bewilligt die Leistungen
- 8.2 Die Pflegekasse lehnt den Antrag ab – Sie können Widerspruch einlegen
Wird ambulant von einem Angehörigen oder einer Pflegekraft gepflegt, muss das Datum eingetragen werden, seit wann die Pflege erfolgt. Wer Angehörige pflegt, kann sogar seine eigene Rente erhöhen. Ist die Pflegebedürftigkeit Folge eines Arbeitsunfalls oder ähnlichem, prüft die Pflegekasse, ob sich ein anderer Kostenträger an den Pflegekosten beteiligt. Handelt es sich um einen Erstantrag, muss ein Gutachter feststellen, ob der mindestens erforderliche Pflegegrad 2 vorliegt. Wird nach einer höheren Einstufung verlangt, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, wird ebenfalls ein Gutachter benötigt.