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Steuerklassen-Wechsel leicht gemacht: Digital beantragen und Geld sparen

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Von: Stella Henrich

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In Deutschland gibt es derzeit sechs Steuerklassen. Ein Wechsel von der einen in die andere kann sich für manchen Verbraucher lohnen. Wie genau, erfahren Sie hier.

Hamburg ‒ Was am Ende des Monats vom Lohn auf dem Konto eines Erwerbstätigen landet, hängt vor allem von dessen Steuerklasse ab. In Deutschland gibt es bislang insgesamt sechs dieser Klassen. Zwar plant der Finanzminister derzeit eine Reform des deutschen Steuergesetzes; Christian Lindner will die Klassen 3 und 5 abschaffen. Die geplante Änderung beträfe Millionen Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Doch bis die Reform tatsächlich umgesetzt ist, kann es sich für den Bürger eventuell lohnen, die aktuelle Steuerklasse zu überprüfen oder zu wechseln.

Sparen durch Steuerklassen-Wechsel: Diese Klassen gibt es

Ein Wechsel der Steuerklasse ist sinnvoll oder notwendig, wenn sich die Lebenssituation eines Menschen ändert. Das können eine Heirat, eine Scheidung, der Tod eines Partners oder die Geburt eines Kindes sein. Mit einem Steuerklassen-Trick können Eltern bereits vor der Geburt des Kindes mehr Elterngeld erhalten. Auch für denjenigen, der einen Nebenjob zum Hauptberuf annimmt, kann sich der Wechsel der Steuerklasse auszahlen. Denn meist führt ein Wechsel zu einer Minderung der Steuerlast und damit zu einem höheren Nettolohn.

Was tun, wenn sich die Lebenssituation ändert?

Die Steuerklasse wird in Deutschland durch das Finanzamt festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise die Höhe des Einkommens, die Anzahl der Kinder und die Einkunftsart. Wenn sich also Steuerklasse relevante Lebensumstände ändern, sollten Verbraucher die Steuerklasse wechseln.

Grundsätzlich führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer seines Angestellten an das Finanzamt ab. Diese richtet sich nach der Höhe der individuellen Steuerklasse. Insgesamt gibt es sechs. Während für Ledige die Steuerklasse 1 und für Alleinerziehende in Steuerklasse 2 grundsätzlich gelten, können Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften zwischen unterschiedlichen Lohnsteuerklassenkombinationen der Klassen 3, 4, und 5 wählen. Steuerklasse 6 wird nur auf Zweitjobs angewendet.

So funktioniert der Wechsel der Steuerklasse: Antrag beim Finanzamt stellen

Der Wechsel der Steuerklassen ist rasch beim Finanz­amt beantragt. „Die jeweilige Änderung speichert die Behörde in Elstam, der Daten­bank für die Lohn­steuer­abzugs­merkmale. Darauf kann jeder Arbeit­geber zugreifen und die Steuerklasse seiner Mitarbeiter abfragen, um damit die fällige Lohn­steuer zu ermitteln“, erklärt Stiftung Warentest. Die Antragsformulare können auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.

So gehen Verbraucher beim Ausfüllen vor:

  1. Zuerst muss der Abschnitt „A. Allgemeine Angaben“ mit den persönlichen Daten ausgefüllt werden. Dazu gehören: Steuer-ID, Name und Adresse - eigene sowie des Partners, die bisherige Steuerklassenkombination, voraussichtlicher Jahresbruttolohn, Versicherungsdaten.
  2. Anschließend muss der Abschnitt „B. Steuerklassenwechsel / Faktorverfahren“ ausgefüllt werden. Hier werden Angaben zum Wechsel eingetragen.
  3. Anschließend muss nur noch das Dokument an das zuständige Finanzamt versendet werden.

Es besteht auch die Option, die Steuerklasse direkt im Elster-Portal digital zu ändern. Allerdings benötigt der Bürger dafür Zugangsdaten. Wer bereits über diese Daten verfügt, findet in der Rubrik „Alle Formulare“ unter dem Punkt „Formulare und Leistungen“ den Antrag auf einen Steuerklassenwechsel. Nützliches Tool: mithilfe eines digitalen Steuerklassenrechners kann vorab ausgerechnet werden, was ein Wechsel der Steuerklasse im Portemonnaie am Ende tatsächlich bringt.

Wechsel der Steuerklasse: Auch ohne besondere Voraussetzungen möglich

Natürlich lässt sich die Steuerklasse nicht permanent wechseln. Laut Steuerexperten von Finanztip funktioniert ein Wechsel einmal im Jahr, ohne dass besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ein weiterer Wechsel ist jedoch möglich, wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder seine Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt. Das gilt auch, wenn ein Ehepartner verstirbt. Auch bei einer Trennung auf Dauer ist nach Angaben von familie.de ein Wechsel möglich.

Wer seine Steuerklasse geändert hat, sollte auf jeden Fall sein Lohn­büro darauf hinweisen und seine Gehalts­abrechnung prüfen. „Es gibt dabei immer wieder Probleme“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäfts­führer beim Bundes­verband Lohn­steuer­hilfe­ver­eine BVL gegenüber Stiftung Warentest. „Offensicht­lich arbeiten nicht alle Chefs mit einer Lohn­abrechnung, die auto­matisch monatlich die Änderungen der Elstam-Daten abruft.“

Wer den Steuerklassen-Wechsel vergisst, kann die zu viel gezahlte Lohnsteuer im nächsten Jahr zurückerhalten. Wichtig ist immer, die Abgabefristen einzuhalten, denn sonst drohen hohe Strafen und Mahngebühren. Übrigens können auch Rentner mit einem Trick Geld sparen bei der Steuererklärung. (sthe)

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