Vorsicht: Aus diesen Gründen kann Ihr Chef eine ordentliche Kündigung aussprechen

Wenn Mitarbeitern eine Kündigung ins Haus flattert, handelt es sich meist um eine ordentliche Kündigung. Welche Gründe es dafür geben kann, erfahren Sie hier.
Viele Arbeitnehmer fürchten sich vor einer Entlassung. Dabei ist die Furcht oft unbegründet, schließlich gelten für Kündigungen* strenge, gesetzliche Vorgaben. Aus einer Laune heraus kann Sie Ihr Chef also nicht feuern. Doch welche Gründe gibt es, jemanden zu feuern? Und was ist eine "ordentliche Kündigung" überhaupt?
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine Kündigung, die mit einer Kündigungsfrist erfolgt. Das heißt, der gekündigte Arbeitnehmer kann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der gesetzlich oder auch vertraglich festgelegt ist, auch nach der Kündigung noch weiter arbeiten. So hat er mehr Zeit, sich auf eine neue Stelle zu bewerben.
Für bestimmte Personengruppen gilt dabei ein besonderer Kündigungsschutz, dazu zählen etwa Betriebsräte, Schwangere, Mütter im Mutterschutz, Eltern in Elternzeit sowie Schwerbehinderte.
Aus welchen Gründen kann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden?
Will ein Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, unterliegt er zahlreicher Einschränkungen. So müssen Betriebe, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, spezielle Gründe nachweisen, die eine Kündigung sozial rechtfertigen. In der Regel erfolgt eine ordentliche Kündigung aus folgenden Gründen:
- Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber entlässt Mitarbeiter, weil es der Betrieb erfordert - etwa weil die Aufträge ausbleiben oder das Unternehmen pleite geht. Eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen muss auf jeden Fall ausgeschlossen sein. Unter welchen Voraussetzungen Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten können, erfahren Sie hier.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Diese können immer dann ausgesprochen werden, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitspflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommt oder Anweisungen des Chefs nicht befolgt werden. Eine weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber muss dabei unzumutbar sein. Welche Verhaltensweisen zu einer Kündigung führen können, lesen Sie hier.
- Personenbedingte Kündigung: In diesem Falle liegt die Kündigung am Mitarbeiter als Person selbst. Sind dessen Eigenschaften und Fähigkeiten so eingeschränkt, dass er seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommen kann bzw. der Arbeitgeber gravierende Nachteile von seiner Weiterbeschäftigung hätte, darf er dem Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen kündigen - etwa bei einer längeren Krankheit, manchmal auch bei vielen häufigen Krankheiten. In allen Fällen jedoch nur, wenn die Prognosen für die Zukunft negativ sind. Welche weiteren Gründe es für eine personenbedingte Kündigung gibt, erfahren Sie hier.
Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber: Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen will, so muss er auch die Beschäftigungszeit im Betrieb berücksichtigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) verlängert sich so für den Arbeitgeber - zum Vorteil für den Arbeitnehmer. Denn der hat dadurch länger Zeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
---|---|
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Bei der Berechnung der Kündigungszeiten werden jedoch Zeiten vor dem 25. Lebensjahr des Mitarbeiter nicht berücksichtigt. (as)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Lesen Sie auch: Kündigung - Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.