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Kündigungsschutzklage: Wie hoch sind die Kosten?

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Von: Andrea Stettner

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Ein Mann liest ein Buch zum Kündigungsschutzgesetz
Bei einer Kündigungsschutzklage können hohe Kosten entstehen. © Roland Weihrauch/dpa/lnw

Bei einer Kündigungsschutzklage entstehen hohe Kosten. Wieviel am Ende von Kläger oder Beklagtem bezahlt werden muss, erfahren Sie hier.

Bei einer Kündigung* sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft uneins, ob sie wirklich wirksam ist. Wer im Recht ist, entscheidet dann oft ein Richter, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine Kündigungsschutzklage einreicht. Doch welche Kosten kommen am Ende auf die Beteiligten zu?

Kündigungsschutzklage: Wofür fallen Kosten an?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich wie folgt zusammen:

Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Dieser erhöhe sich, wenn im Vergleich noch zusätzliche Punkte (z.B. Zeugnisnote, Weihnachtsgeldzahlung) mitgeregelt werden, schreibt die Kanzlei Hesselbach auf ihrer Internetseite.

Lesen Sie auch: Sie wollen kündigen? So lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

Beispiel für ungefähre Gerichtskosten und Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage:

Streitwert bis max. (3 Brutto-Monatsgehälter)GerichtsgebührenAnwaltsgebühren bei UrteilAnwaltsgebühren bei Vergleich
3.000 EUR216,00 EUR502,50 EUR703,50 EUR
5.000 EUR292,00 EUR757,50 EUR1.060,50 EUR
10.000 EUR482,00 EUR1.395,00 EUR1.953,00 EUR
16.000 EUR586,00 EUR1.625,00 EUR2.275,00 EUR
25.000 EUR742,00 EUR1.970,00 EUR2.758,00 EUR
35.000 EUR882,00 EUR2.345,00 EUR3.283,00 EUR

Quelle: Kanzlei Hesselbach

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie beinhalten:

Bei Vergleich entfallen die Gerichtskosten

Je nachdem, ob die Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich oder einem Urteil endet, fallen noch weitere Kosten an. Bei einem Vergleich erhält der Anwalt zusätzlich eine Einigungsgebühr, während die Gerichtskosten in diesem Fall entfallen. Außerdem kommen bei den Anwaltskosten immer noch die Auslagenpauschale in Höhe von max. 20 EUR sowie 19% USt dazu, sowie weitere Auslagen.

Übrigens: Vor dem Arbeitsgericht müssen in der ersten Instanz alle Parteien ihre Anwaltskosten selbst tragen - unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Dies schützt den Arbeitnehmer bei einem verlorenen Prozess vor noch höheren Kosten.(ans)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Auch interessant: Kündigungsschutzgesetz: Wann schützt es mich vor Kündigung?

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