Arbeitgeber ermöglicht steuerfreie Sonderzahlung: Inflationsprämie bis zu 3.000 Euro möglich
Vieles ist teurer geworden – für einige Menschen ist die Finanzierung des Alltags schwierig. Die freiwillige Inflationsprämie kann Abhilfe schaffen.
Inflation hier, Preiserhöhung da – man muss mehr zahlen, um den gewohnten Lebensstandard weiterhin zu halten. Einen Ausgleich kann die Inflationsausgleichsprämie schaffen – diese wurde von der Bundesregierung angestoßen, Bundestag und Bundesrat haben dem zugestimmt. Bis zu 3.000 Euro sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen können. Allerdings handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis Ende 2024 vergeben können.
Inflationsausgleichsprämie – die Eckpunkte

- Die Inflationsausgleichsprämie wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Diese tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.
- In dem Zeitraum können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 3.000 Euro an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen.
- Der Betrag kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
- Die Gewährung der Prämie sollte auf der Lohnabrechnung deutlich gemacht werden. Beispielsweise mit dem Hinweis, dass ein Zusammenhang mit der Preissteigerung bestehe.
- Die Prämie wird bei einkommensschwachen Menschen, die Sozialleistungen erhalten, nicht als Einkommen angerechnet.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie besteht nicht.
Quelle: www.bundesregierung.de, Stand: 11.11.2022
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Gute Chancen auf Inflationsprämie, wenn Gewerkschaften im Spiel sind
Der Tarifvertrag der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) und Chemiearbeitgeber haben sich für Beschäftigte der chemisch-pharmazeutischen Industrie geeinigt. Diese bekommen die Inflationsausgleichsprämie. Das Portal Öffentlicher-Dienst-news.de teilt mit, dass die Inflationsprämie den rund 580.000 Beschäftigten in zwei Etappen gezahlt wird. 1.500 Euro sollen Beschäftigte im Januar 2023 erhalten. Ein Jahr später, im Januar 2024, sollen diese erneut 1.500 Euro bekommen. Ebenso soll das Gehalt zu diesen Zeitpunkten um je 3,25 Prozent angehoben werden.
Folgende Betriebe wollen eine Inflationsprämie zahlen
Wie das Portal Öffentlicher-Dienst-news.de mitteilt, wollen folgende Unternehmen eine Inflationsausgleichsprämie zahlen:
- Bertelsmann: Beschäftigte mit einem Gehalt von bis zu 75.000 Euro erhalten in zwei Tranchen je 1.500 Euro. Beschäftige mit mehr als 75.000 Euro je 1.000 Euro in zwei Tranchen. Die erste Tranche sollen Beschäftigte im November bzw. Dezember 2022 erhalten.
- ING: Vollzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erhalten mit dem Dezember-Gehalt 1.500 Euro. Menschen in Teilzeit je 1.000 Euro. Auszubildende, Werkstudierende und Praktikantinnen und Praktikanten je 500 Euro.
- Targobank: Beschäftigte erhalten in zwei Tranchen je 1.500 Euro. Auszubildende und Werkstudierende je 1.000 Euro.
- Die Schwarz Gruppe (Lidl und Kaufland): Zahlt seinen Beschäftigten 250 Euro Inflationsprämie, geringfügig Beschäftigte erhalten 75 Euro. Zum Teil wird die Prämie als Einkaufsgutschein ausgegeben, wie Ruhr24 berichtet.
Ob Sie eine Inflationsausgleichsprämie bekommen, hängt also entsprechend von Ihrem Arbeitgeber ab. Auch, wenn Sie derzeit vielleicht nicht davon ausgehen, eine Prämie zu erhalten, könnte sich innerhalb der Laufzeit bis Ende 2024 immer noch etwas daran ändern. Vielleicht gehört Ihr Beruf auch abseits von Prämien zu den Jobs, die in Deutschland am besten bezahlt werden?