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Corona-Bonus 2022: Prämie bis 1.500 Euro für viele Beschäftigte – wichtige Regelung läuft bald aus

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Von: Anne Hund

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Geldscheine während der Inflation in einem Geldbeutel.
Viele Firmen haben ihren Mitarbeitern bereits freiwillig einen steuerfreien Corona-Bonus gewährt. Die entsprechende Regelung gilt bis zum 31. März 2022. © Patrick Pleul/dpa

Firmen, die ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro zukommen lassen wollen, müssen sich beeilen. Was das für Beschäftigte bedeutet.

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern freiwillig einen Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro zur Abmilderung der Pandemie-Folgen zukommen lassen wollen*, müssen sich beeilen: Die entsprechende Regelung läuft zum 31. März 2022 aus.

Steuerfreier Corona-Bonus für Beschäftigte: Prämie darf Lohn nicht ersetzen

Ist diese Corona-Bonuszahlung steuerfrei oder müssen Angestellte davon etwas abtreten? Die Antwort ist eindeutig: Bis maximal 1.500 Euro ist die Prämie steuerfrei. Bedingung ist allerdings, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Mit anderen Worten: Die entgeltliche Prämie darf den Lohn nicht ersetzen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Auszahlung monatlich oder als Einmalzahlung getätigt wird, wie etwa die Stuttgarter Nachrichten in ihrer Onlineausgabe geschildert hatten. Der Arbeitgeber kann den steuerfreien Bonus zudem auch splitten. Die Hauptsache ist in jedem Fall, dass der Gesamtbetrag von 1.500 Euro dabei nicht überschritten wird.

Freiwilliger Corona-Bonus 2022: Welche Regelung gilt bis Ende März?

Ein solcher Corona-Bonus von 1.500 Euro ist nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei. Das gilt für jene Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 erhalten haben, wie zum Beispiel die Techniker Krankenkasse auf ihrer Internetseite informierte.

Hat eine Firma seinen Beschäftigten also beispielsweise im Jahr 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, kann nun noch bis zum 31. März 2022 ein Bonus von 500 Euro gewährt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einem früheren Bericht an einem Beispiel deutlich machte. Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber habe, dürfe den Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten – auch innerhalb eines Kalenderjahres. Ausbezahlt werden kann das Geld an Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, genauso wie an Minijobber.

Bis wann ist der Corona-Bonus steuerfrei?

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gab auf seiner Internetseite noch einen wichtigen Hinweis: Gehe der Corona-Bonus erst im April 2022 auf dem Konto des Mitarbeiters ein, so greife die Steuerbefreiung nicht mehr, hieß es dort in einer früheren Mitteilung. Die Folge sei, so der Hinweis des VLH damals: „Dann ist der Bonus lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.“ Werde der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen, rieten die Experten laut der Mitteilung außerdem.

12 Euro Mindestlohn ab Oktober 2022

2022 gibt es davon abgesehen eine wichtige Änderung, die Millionen Beschäftigte betrifft: Ab Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Was die spätere Rente betrifft, profitieren nicht alle Betroffenen gleichermaßen, wie Experten allerdings berechnet haben. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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