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Betriebsbedingte Kündigung: In diesen Fällen darf Ihr Chef Sie feuern

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Von: Andrea Stettner

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Wann ein Unternehmen betriebsbedingt kündigen darf, ist streng geregelt.
Wann ein Unternehmen betriebsbedingt kündigen darf, ist streng geregelt. © Patrick Pleul / dpa

Wenn eine betriebsbedingte Kündigung ins Haus flattert, ist der Verdruss groß. Wann sie ausgesprochen werden darf und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Wenn Unternehmen einem oder mehreren Mitarbeitern kündigen wollen, müssen sie dafür einige Spielregeln beachten. Dies gilt natürlich auch für die betriebsbedingte Kündigung. Was das eigentlich bedeutet und wann sie ausgesprochen werden darf, erklären wir Ihnen hier.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung kann immer dann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn "drin­gen­de be­trieb­li­che Er­for­der­nis­se" es nicht erlauben, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Auch Mitarbeitern, die durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)* geschützt sind, darf dann eine ordentliche Kündigung erteilt werden.

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Aus diesen Gründen darf Ihr Chef Sie betriebsbedingt kündigen

Die betriebsbedingte Kündigung kann jedoch nur unter vier bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die rechtlich festgelegt sind:

1. Eine betriebsbedingte Kündigung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn betriebliche Erfordernisse dazu führen, dass sich der Arbeitsbedarf dauerhaft reduziert und deshalb Personal abgebaut werden muss. In der Regel passiert dies aus folgenden Gründen:

2. Es darf außerdem keine andere Möglichkeit geben, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, etwa an einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz. Es muss also "Dringlichkeit" vorliegen.

3. "Interessensabwägung": Das Unternehmen muss das Interesse des Arbeitgebers (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie Arbeitnehmerinteressen (also eine Weiterbeschäftigung) gegeneinander abwiegen. Dabei muss letztendlich das Interesse des Arbeitgebers überwiegen. 

4. Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss bei der betriebsbedingten Kündigung ebenso soziale Gesichtspunkte des Arbeitnehmers berücksichtigen. Dabei dürfen nur diejenigen Mitarbeiter gekündigt werden, die "so­zi­al am we­nigs­ten schutz­bedürf­tig sind", wie die Kanzlei Hensche schreibt. Berücksichtigt werden muss

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Muss ein Unternehmen Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen, haben also junge, kinderlose Mitarbeiter, die erst seit kurzem im Unternehmen arbeiten, die schlechtesten Karten.

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Was kann ich bei einer betriebsbedingten Kündigung tun?

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist die Kündigung rechtswirksam. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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