Corona-Impfung: Millionen Deutsche verlieren ab Oktober 2022 ihren Status „vollständig geimpft“
Ab Oktober greift das neue Infektionsschutzgesetz. Damit gelten Menschen ohne Booster-Impfung nicht mehr als vollständig geimpft. Auch das digitale Impfzertifikat läuft ab.
„Zertifikat läuft bald ab“: Diese Meldung in der Corona-Warn- oder der CovPass-App lässt aktuell viele Bürgerinnen und Bürger ratlos zurück. Tatsächlich verlieren im Oktober viele Menschen, die nur eine Grundimmunisierung hinter sich haben, im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes ihren Impfstatus. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nämlich: Als vollständig geimpft gelten Menschen nach drei Einzelimpfungen, wobei die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein muss. Wer seinen Impfstatus vor dem Gesetz also behalten möchte, muss sich boostern lassen. Oder?
Der einfachste Weg ist tatsächlich die Auffrischimpfung. Diese wird von Gesundheitsbehörden wie dem Robert Koch-Institut und dem Bundesministerium für Gesundheit empfohlen, um schweren Corona-Krankheitsverläufen vorzubeugen und Risikogruppen zu schützen. Aktuell sind 63,4 Millionen Menschen in Deutschland (76,3 Prozent) grundimmunisiert. 51,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger (62,1 Prozent) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten, wie dem Impfdashboard Deutschland zu entnehmen ist (Stand 15. September).

Kein Booster und trotzdem vollständiger Impfschutz für Genesene nach Grundimmunisierung
Doch nicht nur Geboosterte gelten nach neuem Infektionsschutzgesetz auch noch ab Oktober 2022 als vollständig geimpft. Wer zwei Einzelimpfungen hinter sich hat und einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung vorweisen kann, hat ebenfalls vor dem Gesetz den vollständigen Impfschutz. Auch zwei Impfungen und eine mittels PCR-Test nachgewiesene Sars-CoV-2-Infektion vor oder nach der zweiten Impfung haben zur Folge, dass der Impfstatus nicht ab Oktober verfällt, wie das Bundesministerium für Gesundheit informiert. Allerdings müssen seit der Testung 28 Tage vergangen sein, heißt es weiter.
Technisches Ablaufdatum wurde von der EU beschlossen
In den kommenden Wochen laufen Millionen von Impfzertifikaten aus. Es handelt sich um ein technisches Ablaufdatum, das von der Europäischen Union beschlossen wurde. Die EU hat die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten in der Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021 begrenzt, heißt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Darin vereinbart wurde eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung. Diese Dauer gilt aber nur für den grenzüberschreitenden Raum, also etwa bei Reisen ins EU-Ausland, informiert das Bundesministerium für Gesundheit. Wer bereits die Grundimmunisierung sowie einen Booster erhalten hat, kann sich entspannt zurücklehnen: Das Zertifikat für eine Auffrischimpfung ist derzeit EU-weit unbefristet gültig, so der Bayerische Rundfunk.
„Das digitale Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischimpfung kodiert wird, unabhängig davon, in welchem Abstand zur Grundimmunisierung diese erfolgt“, informiert das Bundesgesundheitsministerium.