Trinkgeld im Restaurant: Wie viel ist angemessen? Eine Faustregel
Nach dem Essen im Restaurant ist häufig vor dem Trinkgeld. Doch wie viel sollten Sie geben? Hier hilft zum Glück eine Faustregel.
Eine bekannte Situation: Man sitzt im Restaurant, das Essen war gut, der Service nett und die Rechnung wurde angefragt. Jetzt beginnt für den ein oder anderen Restaurant-Gast das Grübeln: Wie viel Trinkgeld gebe ich? Muss ich überhaupt Trinkgeld geben? Und wenn ja, wie viel ist denn angemessen – als geizig will man schließlich nicht gehalten werden, als verschwenderisch jedoch ebenfalls nicht.
Trinkgeld im Restaurant: Wie viel ist angemessen?
Zuallererst muss gesagt werden: Trinkgeld ist in der Regel freiwillig und es ist jedem Gast selbst überlassen, diesen kleinen Bonus zu geben oder nicht. Einen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gibt es nicht. Allerdings werden viele Mitarbeiter im Service, egal ob hauptberuflich oder als Nebenjob, immer noch mit dem Mindestlohn im Gastgewerbe bezahlt und freuen sich dementsprechend über die Extrazahlungen – und wenden mitunter sogar den ein oder anderen Trick an.
Trinkgeld einfach berechnen
Wer mit zehn Prozent rechnet, hat es bei der Berechnung von Trinkgeld besonders einfach. Zum Beispiel: Die Rechnungssumme beträgt 100 Euro, Sie wollen zehn Prozent Trinkgeld geben. Zehn Prozent von 100 Euro sind zehn Euro, inklusive Trinkgeld bezahlen Sie also 110 Euro. Bei einer Rechnungssumme von 20 Euro wären es inklusive Trinkgeld 22 Euro.
Wie viel man zahlen soll, ist nicht festgelegt. Die Höhe des Trinkgeldes kann also von jedem Gast selbst bestimmt werden. In Deutschland haben sich als Faustregel bei kleineren Beträgen (z.B. für einen Kaffee) das Aufrunden und bei größeren Summen fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags durchgesetzt.
Trinkgeld: Darum sollte man es geben
Günstig ist der Besuch in einem Restaurant selten. Einige Menschen glauben deshalb, dass das Trinkgeld schon in der Rechnung enthalten ist. Es gibt aber einige Gründe, aus denen ein Trinkgeld durchaus angemessen wäre:
- Ist man unzufrieden mit dem Essen, können die Service-Mitarbeiter nur selten etwas dafür. Wenn der Mitarbeiter jedoch freundlich, kompetent und auf Zack war, sollte man ihn auch dafür belohnen.
- Servicekräfte werden häufig nicht allzu gut bezahlt. Das Trinkgeld kann also dabei helfen, einen Stundenlohn zu bekommen, mit dem man die Lebenskosten bestreiten kann.
- Trinkgeld ist ein Zeichen von Dankbarkeit. Die Mitarbeitenden sind zu Zeiten aktiv, zu denen Sie selbst freihaben und auch dann noch vor Ort, wenn Sie schon längst wieder zu Hause sind.
Das Thema Trinkgeld wirft aber auch immer wieder Diskussionen auf. Einige Menschen fordern etwa, dass das Trinkgeld in die Rechnung inkludiert wird, wie das zum Beispiel in den USA häufig gemacht wird.
Auch im Ausland, wie zum Beispiel in Österreich, wird das Thema Trinkgeld und seine angemessene Höhe immer mal wieder diskutiert.
Regeln im Gastgewerbe
Um aber zu verhindern, dass Arbeitgeber sich nur auf die freiwilligen Zahlungen der Gäste verlassen, gibt es dazu einen Absatz in der Gewerbeordnung.
Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Wem gehört das Trinkgeld?
In vielen Restaurants ist es häufig gang und gäbe, dass das Service-Personal die erhaltenen Trinkgelder in einen Topf wird, der am Ende des Arbeitstages anteilig auf das gesamte Personal aufgeteilt wird. Sonst würden nur die Personen mit direktem Kundenkontakt vom Trinkgeld profitieren, obwohl auch andere Menschen daran beteiligt waren, zum Beispiel am Essen. Arbeitnehmern ist es ebenfalls erlaubt, dass sie das vom Gast erhaltene Geld behalten. Es dem Vorgesetzten geben zu müssen, ist nicht rechtens.
Muss Trinkgeld versteuert werden?
Wenn es sich um Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern handelt, ist Trinkgeld in Deutschland immer steuerfrei. Aber nur als freiwillige Leistung – also als Ausdruck von Zufriedenheit.
Werden sie als Bedienungszuschläge automatisch fällig, erhält sie zuerst der Wirt und sind damit für ihn steuerpflichtig.

Kontaktlos bezahlen – ist Trinkgeld hier möglich?
Gerade in den letzten Jahren hat sich die bargeldlose Zahlung noch weiter durchgesetzt. Das bedeutet zum Glück kein Aus für das Trinkgeld. Denn auch bei einer Kartenzahlung ist es möglich, einen anderen Betrag anzugeben. Der wird dann vom Service-Personal in das Kartenlesegerät eingegeben und anschließend als Teil der Rechnung abgebucht.
Aber: Nicht jedes Restaurant nimmt Trinkgeld so an. Hat man dann kein Bargeld zur Hand, geht das Personal leer aus. Außerdem ist nicht immer klar, ob der Trinkgeldbetrag wirklich an die Servicekräfte geht, oder doch gleich aufs Restaurant-Konto. Besser: Immer ein paar Münzen bar dabeihaben.
Trinkgeld in anderen Branchen
Auch abseits von Restaurants ist ein Trinkgeld üblich:
- Taxi: Üblich sind hier ebenfalls etwa zehn Prozent. In der Praxis wird hier häufig aufgerundet – auch, um Wechselgeld zu vermeiden.
- Friseur: Die Faustregel von fünf bis zehn Prozent greift hier ebenfalls. Wer seinen neuen Look aber liebt und Friseurin oder Friseur sympathisch fand, kann gerne mehr geben.
- Hotel: Hier sind eher fixe Beträge gern gesehen. Ein bis zwei Euro pro aufs Zimmer getragene Gepäckstück oder etwa zwei bis fünf Euro pro Tag für den Zimmerservice.
- Handwerk: Hier spielt der Arbeitsaufwand eine Rolle. Wenn etwa zwei Personen eine Küche in knapp drei Stunden aufbauen, kann man durchaus fünf bis zehn Euro pro Person geben. Bei größeren Projekten, die vielleicht auch länger andauern, könnten es auch 20 bis 30 Euro pro Person sein. Alternativ kann man hier aber auch eine Pause mit Erfrischungen und einer Brotzeit anbieten.
Aber bitte immer daran denken: Wer nicht zufrieden war, muss auch kein Trinkgeld geben.
Trinkgelder: Wo sind sie nicht üblich – oder gar verboten?
Trinkgeld ist unüblich für die Menschen, die einen regelmäßigen Service erbringen, etwa Paket- oder Postzusteller. Auch Busfahrer oder Mitarbeiter der Müllabfuhr bekommen eher kein Trinkgeld. Das bedeutet aber nicht, dass sie sich nicht über einen kleinen Obolus oder eine nette Geste freuen – gerade, wenn man sich etwas kennt.
Einige Berufsgruppen dürfen allerdings gar keine Belohnung in irgendeiner Form annehmen. Dazu gehören etwa Richter oder andere öffentliche Amtsträger.