Steuererklärung 7 Jahre später abgeben? Welche Fristen aktuell gelten
Wer freiwillig die Steuererklärung abgibt, muss das nicht unbedingt ein Jahr rückwirkend machen. Es gelten andere Fristen, als bei der verpflichtenden Steuererklärung.
Sie sind verpflichtet, Ihre Steuererklärung abzugeben? Dann dürfen Sie nicht zu lange trödeln. Wie das Informationsportal Finanztip informiert, muss die Steuererklärung bei einer Abgabepflicht normalerweise bis Ende Juli des folgenden Jahres abgegeben werden. Für die Steuererklärung 2021 ist es der 31. Oktober 2022, heißt es weiter. Auch für diejenigen, die keiner Pflicht unterliegen, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung in vielen Fällen. Meist ist das dann der Fall, wenn man Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro (ab 2022: 1.200 Euro), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat oder wenn man Handwerker und Dienstleister im eigenen Haushalt arbeiten lässt, so die Finanztip-Informationen.
Die freiwillige Steuererklärung können Sie für einige Jahre nachreichen. Sogar bis zu sieben Jahre können Sie verstreichen lassen – allerdings gilt diese Frist nicht für die Einkommenssteuererklärung.

Steuererklärung: Diese Fristen müssen eingehalten werden
Für die freiwillige Einkommenssteuererklärung gilt: Sie können Sie vier Jahre später immer noch einreichen. Die Verjährungsfrist für die Steuererklärung 2018 läuft etwa am 31.12.2022 ab. Wer die Steuererklärung 2019 freiwillig einreichen möchte, hat noch bis 31.12.2023 Zeit.
Eine andere Regelung herrscht in Hinblick auf die sogenannten Verlustvorträge. Im Rahmen eines solchen Vortrags können Verluste, die in einem Steuerjahr gemacht wurden, in die nächsten Jahre übertragen und steuerlich geltend gemacht werden. Der Verlust wird also im nächsten Jahr mit positiven Einkünften verrechnet und führt letztendlich dazu, dass man weniger Steuern zahlen muss, wie die Steuer-App taxfix weiter informiert. Vor allem für Studierende und Auszubildende ist der Verlustvortrag interessant, weil diese Gruppen meist weniger einnehmen als ausgeben. Die rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen für bis zu sieben Jahre kommt ihnen bei der Abgabe einer späteren Einkommenssteuer zugute, heißt es vonseiten taxfix.