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Schuldfrage beim Auffahrunfall: Trifft es wirklich immer den Hintermann?

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Von: Simon Mones

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Der Hintermann ist bei einem Auffahrunfall immer schuld. Das denken zumindest viele Autofahrer. Doch stimmt das überhaupt?

Wenn es hinten kracht, gibts vorne Geld. Das zumindest denken viele Autofahrer. Entsprechend ist die Schuldfrage bei Auffahrunfällen schnell verteilt. Der Hintermann ist immer der Böse und man selbst ist fein raus. Doch ist es wirklich so einfach?

Leider nein, diese Weisheit ist ein weit verbreiter Verkehrsirrtum. Zwar wird meist angenommen, dass der Auffahrende die Schuld trägt, weil er entweder zu schnell oder zu dicht aufgefahren ist, doch auch der Vordermann kann eine Teilschuld tragen. Die Schuldfrage lässt sich also nicht pauschal beantworten.

Schuldfrage beim Auffahrunfall: Trifft es wirklich immer den Hintermann?

Ursache der Annahme, dass der Hintermann immer die Schuld an einem Auffahrunfall trägt, ist der Anscheinsbeweis. Dieser schiebt die Verantwortung zunächst einmal grundsätzlich dem Auffahrenden zu. In der Straßenverkehrsverordnung heißt es zudem: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Ein Auffahrunfall.
Viele Autofahrer denken, dass bei einem Auffahrunfall automatisch der Hintermann schuld ist. Doch stimmt das? © Shotshop/Imago

Folglich liegt die Beweislast auch immer beim Hintermann. Doch wie immer gilt. Keine Regel ohne Ausnahme und die sieht auch die StVO vor: „Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“ In diesem Fall trifft auch den Vordermann eine Teilschuld an dem Auffahrunfall.

Schuldfrage beim Auffahrunfall: Vordermann kann auch Verursacher sein

Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Vorausfahrende an einer grünen Ampel plötzlich bremst, obwohl die anderen Autos grade losfahren. Gleiches gilt auch, wenn der Vordermann wegen eines Blitzer plötzlich in die Eisen geht. Eine Parklücke ist ebenfalls kein ausreichender Grund für ein starkes Bremsmanöver.

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Es gibt zudem Fälle, in denen der Vorausfahrende bei einem Auffahrunfall alleine schuld sein kann. Etwa bei einem plötzlichen Spurwechsel und folgendem Bremsmanöver. In jedem Fall ist beim Spurwechsel wichtig, rechtzeitig zu blinken, ansonsten droht ebenfalls eine Teilschuld. Und wer seinen Hintermann bewusst ausbremst, muss damit rechnen, die Schuld am Unfall zugesprochen zubekommen.

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