Wunschkennzeichen: Welche Buchstaben-Kombis am Auto verboten sind
Initialen, Geburtsjahr oder Jahrestag: Viele Fahrzeugbesitzer verleihen ihrem Nummernschild eine persönliche Note. Doch Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt.
Vor allem beim ersten Auto legen viele großen Wert auf ein Wunschkennzeichen. Seit jeher weit vorne dabei: Die Anfangsbuchstaben des Namens, dazu das Geburtsjahr. Allerdings kann sich nicht jeder seine Initialen aufs Kennzeichen packen lassen. Wer beispielsweise „Sarah Schmidt“ oder „Karl Ziegler“ heißt, hat Pech: Denn es gibt Buchstabenkombinationen, die „gegen die guten Sitten verstoßen“ – und dazu gehören unter anderem einige Kürzel, die in Bezug zum Dritten Reich stehen. SS („Schutzstaffel“), KZ (Konzentrationslager) oder HJ (Hitlerjugend) sind beispielsweise verboten. Es noch weitere „gesperrte“ Kombinationen, allerdings liegt das jeweils im Ermessen der zuständigen Zulassungsstelle beziehungsweise des Bundeslandes. Doch rund um das Kennzeichen gibt es noch zahlreiche andere Vorschriften.
Wunschkennzeichen am Auto: Was erlaubt ist – und was nicht
Grundsätzlich gibt es in Deutschland zahlreiche unterschiedliche Arten von Kennzeichen, wie beispielsweise das immer häufiger anzutreffende E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge oder aber auch das H-Kennzeichen für Oldtimer. Daneben gibt es aber unter anderem auch noch Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und spezielle Diplomatenkennzeichen. Gratis gibt es das Wunschkennzeichen übrigens nicht: Laut ADAC werden 10,20 Euro dafür fällig, eine Online-Reservierung kostet zusätzliche 2,60 Euro – alles in allem, werden also zumeist 12,80 Euro dafür fällig.
Generell gilt: Ein Kennzeichen darf weder spiegeln noch verschmutzt sein, wie in § 10 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) festgelegt ist. Speziell im Winter kann ein Kennzeichen durch Schneematsch schnell unleserlich werden. Doch der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Kennzeichen lesbar bleibt. Also gerade auf längeren Fahrten während einer Pause einfach mal schnell nachschauen, ob noch alles gut ersichtlich ist. Verboten ist außerdem das Aufbringen von Folien, Glasabdeckungen und Aufklebern auf dem Kennzeichen.

Wunschkennzeichen am Auto: Wie tief darf es angebracht werden
Exakt definiert ist auch die maximale Länge eines Kennzeichens: Maximal 520 Millimeter sind erlaubt. Eine festgelegte Minimal-Länge gibt es nicht – diese hängt von verschiedenen vorgegebenen Abständen zwischen Ziffern, Lettern und Plaketten ab, wie die Sachverständigenorganisation GTÜ erklärt. In der Regel müssen Kennzeichen in Mittelschrift ausgeführt sein – nur in Sonderfällen ist eine Engschrift zulässig. Keinen Einfluss hat man beim Wunschkennzeichen natürlich auf die Ortskennungen, die gerne mal Ziel von Spott anderer Autofahrer werden.
Auch für die Platzierung eines Kennzeichens gibt es Vorschriften: So darf beispielsweise der untere Rand des Schildes nicht weniger als 20 Zentimeter für der Straße liegen und zudem die Bodenfreiheit des Wagens nicht verringern. Die vertikale Neigung des Kennzeichens darf 30 Grad gegen die Fahrtrichtung nicht überschreiten.
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Wunschkennzeichen am Auto: Art der Anbringung ist nicht geregelt
Nicht geregelt ist laut GTÜ dagegen, wie das Kennzeichen festgemacht sein muss – lediglich Klebekennzeichen sind verboten. Vorgegeben ist vom Gesetzgeber lediglich, dass das Kennzeichen fest angebracht sein muss. Theoretisch sind also auch Magnete, Klettverschlüsse oder Saugnäpfe möglich – die Experten raten jedoch von der Verwendung ab. Und auf dubiose Tricksereien wie etwa ein Wechselkennzeichen à la James Bond sollte man selbstverständlich auch verzichten.
Grundsätzlich sollte man sein Kennzeichen gut befestigen – denn geht es verloren, hat der Fahrer ein Problem. In der Regel wird ein verloren gegangenes Kennzeichen für zehn Jahre gesperrt – und das Wunschkennzeichen wäre dann zumindest für eine Dekade außer Reichweite.