Militärkolonne auf öffentlichen Straßen: Welche speziellen Regeln für Konvois gelten
Begegnet man als Autofahrer einer Militärkolonne, sollte man aufpassen: Denn für Konvois gelten auf öffentlichen Straßen ganz besondere Regeln.
Für Autofahrer in Deutschland hatte der Krieg in der Ukraine spürbare Auswirkungen: Die Spritpreise schossen durch die Decke, der Tankrabatt wurde eingeführt – auch die Lieferzeiten von Neuwagen wurden dadurch negativ beeinflusst. Doch seit dem Beginn des Krieges befindet sich auch die Bundeswehr in erhöhter Bereitschaft. Deshalb ist es nicht auszuschließen, dass man als Autofahrer auf der Straße einer Kolonne aus Militärfahrzeugen begegnet, was sonst sehr selten ist. In so einem Fall ist Vorsicht geboten, denn für Kraftfahrzeugverbände gelten besondere Regeln.
Militärkolonne auf öffentlichen Straßen: Welche Sonderregeln für Konvois gelten
Wenn zufällig zwei Fahrzeuge in Tarnfarben hintereinanderfahren, handelt es sich nicht gleich um einen Militärkonvoi. Eine Kolonne wird speziell gekennzeichnet: Alle Fahrzeuge, die in so einem Kraftfahrzeugverband fahren, tragen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge – nur das letzte in der Reihe nicht. Dieses ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet – und kann laut ADAC auch noch zusätzlich mit einem gelben Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein.

Es gibt aber auch noch andere Farben beziehungsweise Flaggen, mit denen Fahrzeuge in Kolonnen gekennzeichnet sein können:
Flagge | Bedeutung |
---|---|
Schwarz-Weiß diagonal geteilt | Verbandsführer, der nicht fest in der Kolonne fährt |
Gelb | Defektes/beschädigtes Fahrzeug |
Rot | Fahrzeug, von dem erhöhte Gefahr ausgeht. (Beispielsweise weil es eine große Menge Kraftstoff geladen hat) |
Militärkonvoi auf öffentlichen Straßen: Es gilt das sogenannte Kolonnenvorrecht
Die beteiligten Wagen eines Verbands gelten quasi als ein Fahrzeug. Das führt laut Wikipedia zu dem Kuriosum, dass eine Kolonne auch rote Ampeln passieren darf – solange das erste Fahrzeug noch bei Grün durchgefahren ist. Doch dieses sogenannte Kolonnenvorrecht gilt nicht nur für Ampeln. Auch beispielsweise für Kreuzungen, an denen rechts vor links gilt – oder anderen Regelungen durch Verkehrszeichen. Hier gilt ebenso: Hat das erste Kolonnenfahrzeug die entsprechende Stelle berechtigt passiert, so dürfen die anderen folgen – auch wenn zwischenzeitlich ein anderes vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug auftaucht.
Laut ADAC darf man eine Militärkolonne auch überholen (meist sind diese nicht besonders schnell unterwegs) – allerdings sollte man den Überholvorgang in einem Zug abschließen, weil man sonst in den Konvoi einscheren müsste. Überholen ist also eigentlich nur auf mehrspurigen Straßen oder Autobahnen möglich.
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Militärkonvoi auf öffentlichen Straßen: Nicht zwischen die Teilnehmer quetschen
Grundsätzlich darf man sich laut dem Automobilclub nicht in einen militärischen Fahrzeugverband quetschen – sollte man es aus irgendeinem Grund dennoch tun müssen, sollte man zügig versuchen, die Kolonne wieder zu verlassen. Auch bei der Auffahrt auf die Autobahn beispielsweise müssten Autofahrer einen Konvoi eigentlich erst passieren lassen, bevor sie einscheren.