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Brut- und Setzzeit: Wann und wo in Schleswig-Holstein Leinenpflicht für Hunde gilt

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Von: Dagmar Schlenz

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Vögel brüten, Schafe und andere Tiere bekommen ihren Nachwuchs: Während der Brut- und Setzzeit gelten besonders strenge Regeln für Hundebesitzer. Ein Überblick.

Schleswig-Holstein – Viele Hunde haben einen Jagdtrieb. Auch wenn sie „eigentlich ganz lieb“ sind, kann ihr Jagdinstinkt plötzlich geweckt werden, zum Beispiel durch umher tollende Lämmer auf der Weide. Damit Tiere auf Sylt und in anderen Regionen von Schleswig-Holstein ihre Nachkommen in Ruhe aufziehen können, gibt es für sie eine spezielle Schutzzeit im Frühjahr. Das müssen Hundehalter über Leinenpflicht und Brut- und Setzzeit wissen.

Name:Brut- und Setzzeit
Bedeutung:Zeit, in der Vögel und Wildtiere Nachwuchs bekommen
Zeitraum (Schleswig-Holstein):01. März bis 15. Juni (Bundesjagdgesetz)
Regeln für Hundebesitzer:besondere Aufsichtspflicht

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Wann sie in Schleswig-Holstein gilt

Im Küstenland Schleswig-Holstein bevölkern zahlreiche Schafe die Deiche und Wiesen. Um Ostern herum bekommen sie ihren Nachwuchs, überall springen dann die kleinen Lämmer umher. In dieser Zeit gelten für Hundehalter besondere Aufsichtspflichten. Zwar machen gerade vor allen Dingen in Niedersachsen vermehrt Wölfe Schlagzeilen, die Jagd auf Schafe und andere Tiere machen. Doch es kommt leider viel häufiger vor, dass Lämmer und Schafe von Hunden gerissen werden.

Laut Bundesjagdgesetz bedarf deshalb „das Halten und Führen eines Hundes gerade in der Brut- und Setzzeit der Wildtiere (1. März bis 15. Juni), aber auch in Notzeiten wie im Winter, besonderer Rücksichtnahme.“ In Schleswig-Holstein müssen Hunde auf Deichen und im Wald nicht nur während der Brut- und Setzzeit, sondern ganzjährig an die Leine. Wer sich nicht an diese Regel hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Zwei Lämmer und ein Schaf auf einer Wiese, in einem Kreis ein angeleinter Hund. Während der Brut- und Setzzeit müssen Hunde an die Leine.
Zum Schutz der Tiere: Während der Brut- und Setzzeit müssen Hunde an die Leine. (24hamburg-Montage) © Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Dagmar Schlenz

Verstoß gegen die Leinenpflicht in Schleswig-Holstein: Hohe Bußgelder drohen

Wildtiere sind scheu und empfindlich. Ein frei umherlaufender Hund hat in ihrer Nähe nichts zu suchen, denn er könnte Wild und brütende Vögel aufschrecken oder sogar angreifen. Auch Seehunde, die sich am Strand ausruhen, werden durch frei laufende Hunde gestört. So ist zum Beispiel auf Sylt ein Seehund am Strand verendet, weil er erschöpft und möglicherweise zu gestresst von Menschen und Hunden in seiner Nähe war. Und das ist kein Einzelfall.

Verstöße gegen die Leinenpflicht, nicht nur während Brut- und Setzzeit, werden daher mit hohen Strafen geahndet. Hundehalter müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Aber das ist noch nicht alles – auch für den Vierbeiner kann das Fehlverhalten des Besitzers schlimme Konsequenzen haben.

Leinenpflicht in Schleswig-Holstein: Jäger können durchgreifen

Auf den Deichen und in den Wäldern von Schleswig-Holstein gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, auch außerhalb der Brut- und Setzzeit. Wenn ein Hund beim Wildern (wenn er Wild verfolgt oder reißt) erwischt wird, darf er sogar von einem Jäger erschossen werden. „Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen, dürfen von den Jagdausübungsberechtigten oder anderen beauftragten Jagdscheininhabern getötet werden“, heißt es dazu im Landesjagdgesetz.

Daher den Hund unbedingt anleinen. Auch an den Stränden im nördlichsten Bundesland gibt es eine Besonderheit: vom 1. April bis 30. September sind Hunde an fast allen Stränden nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden nur ausgewiesene Hundestrände. Wer also mit dem Hund auf Sylt oder anderswo an Nord- oder Ostsee unterwegs ist, sollte sich informieren, an welche Strände der Vierbeiner mitgenommen werden darf. Und ob dort Leinenpflicht gilt, oder der Hund frei herumlaufen darf.

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