Trans-Mann darf als Mutter bezeichnet werden – Gericht argumentiert mit biologischen Tatsachen
Wie wird ein Trans-Mann bezeichnet, wenn er ein Kind bekommt? Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist der Trans-Mann die Mutter, zumindest im Personenstandsregister.
Straßburg - Ein Trans-Mann bekommt ein Kind und will als Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass das nicht möglich ist. Geklagt hatte der Trans-Mann, der als Frau geboren wurde, da er sich diskriminiert fühlte. Das Urteil wurde am Dienstag (4. April) verkündet. Das Gericht konnte keine Verletzung der Rechte des Trans-Mannes erkennen.
Menschenrechtshof urteilt: Trans-Mann darf nicht als Vater bezeichnet werden
Über das Gerichtsurteil berichteten mehrere Medien. Der Kläger wurde 2011 vom Berliner Bezirksgericht Schöneberg als Mann anerkannt. Danach soll er seine Hormonbehandlung abgesetzt haben, um wieder fruchtbar zu werden. Schließlich gebar er im Jahr 2013 ein Kind und wurde gegen seinen Willen vom Amtsgericht Schöneberg als Mutter des Kindes eingetragen. Dafür wurde sein abgelegter weiblicher Name verwendet.

Er forderte, den Eintrag der Mutter leer zu lassen und als Vater eingetragen zu werden, da er ein Mann sei. Das Kind wurde mithilfe einer Samenspende gezeugt. Der Kläger beschwerte sich zunächst beim Bundesgerichtshof, der die Beschwerde ablehnte. Die Verbindung zwischen der Fortpflanzungsfunktion und dem Geschlecht beruhe unbestreitbar auf biologischen Tatsachen, hieß es. „Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat.“
Der Gerichtshof urteilte, dass im Grundgesetz keine Verpflichtungen zu finden sein, die ein geschlechtsneutrales Abstammungsrecht schaffen. Die Vaterschaft und Mutterschaft seien rein soziale Rollen und als rechtliche Kategorien abgeschafft.
Trans-Mann wird als Mutter bezeichnet – Keine Verletzung des europäischen Rechts
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage 2018 ab. Daher zog der Trans-Mann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der wiederum kein Fehlverhalten der deutschen Behörden und Gerichte feststellen konnte. Es gibt keinen europäischen Konsens darüber, wie Trans-Elternteilen im Personenstandsregister des Kindes eingetragen werden sollen. Europäisches Recht sei damit nicht verletzt worden. Das Gericht berief sich ebenso auf deutsches Recht.
Der Bundesverband Trans ist über das Urteil enttäuscht. „Es zeigt sich ganz deutlich ein antiquiertes Familienbild. Trans* und nicht-binäre Personen haben ein Recht darauf, Eltern zu werden und Familien zu gründen“, sagte einer der Beschwerdeführenden in dem Verfahren, wie aus einer Mitteilung des Bundesverband Trans hervorgeht.
Für eine Diskussion sorgte auch ein Artikel der Tagesschau, in dem das Wort „Mutter“ zum Beispiel durch das Wort „gebärende Person“ umschrieben wurde. Für manche Menschen ist die Umschreibung unverständlich, für andere bedeutet es nicht diskriminiert zu werden. (vk)