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Wahlwiederholung in Berlin findet statt - Gericht hat entschieden

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Von: Alexander Eser-Ruperti

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Kann in Berlin in zwei Wochen erneut gewählt werden? Die Antwort darauf gibt jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Berlin – Es war ein zähes Ringen um die Frage, ob die Berlin-Wahl in etwa zwei Wochen nachgeholt werden kann, oder nicht, doch nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil vorgelegt. Der zuständige Wahlleiter und die Grünen zeigen sich ob des Richterspruchs in Karlsruhe erleichtert, bei den Beschwerdeführern dürfte die Enttäuschung überwiegen. Zu den Akten gelegt werden kann der Fall mit dem aktuellen Beschluss dennoch nicht. Klar ist: Dem Gang zu den Wahlurnen steht nichts mehr im Weg, doch es bleibt eine Wahl unter Vorbehalt.

Berlin-Wahl: Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf einstweilige Anordnung ab

Es ist ein Beschluss, der bei den Beschwerdeführern für lange Gesichter sorgt: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Wiederholung der Berlin-Wahl nicht kurzfristig zu stoppen. Damit steht der Termin zur Wahlwiederholung am 12. Februar, die genaue öffentliche Begründung des Urteilsspruchs steht indes noch aus. Zur Abstimmung bei der geplanten zweiten Abstimmung stehen neben dem Abgeordnetenhaus auch die Bezirksverordnetenversammlungen.

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © Uli Deck/dpa

Für die Beschwerdeführer ist das eine erste Niederlage, dennoch findet die Wahl unter Vorbehalt statt, denn die Hauptverhandlung steht noch aus. Nach der aberkannten Wahl hatte es diverse Verfassungsbeschwerden gegeben, zuzüglich der Eilanträge zum Stopp der Neuwahl. Im Eilverfahren wurde jetzt die Verlegung der Wahl abgelehnt, erst im Nachhinein wird im Hauptverfahren jedoch endgültig darüber entschieden werden, ob die vollständige Wahl-Wiederholung der Berlin-Wahl verfassungsgemäß ist, oder nicht.

Ziel der Beschwerdeführer war es, die Wahlwiederholung über das Eilverfahren bis zum Ergebnis der Hauptverhandlung hinauszuzögern. Damit sind sie gescheitert.

Karlsruhes Urteil zur Berlin-Wahl 2023: Wahlleiter Bröchler zeigt sich erleichtert

Karlsruhes Richterspruch ist das vorläufige Urteil zu einer Abstimmung, die weit über Berlin hinaus Aufsehen erregt hat. Der Beschluss, die Berlin-Wahl 2023 stattfinden zu lassen, lässt den zuständigen Wahlleiter aufatmen, wie er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin erklärt. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, so Stephan Bröchler, der auch sagt: „Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.“ Ein anderslautender Urteilsspruch hätte für ihn einen „ganz erheblichen Eingriff in eine schon laufende Wahl“ dargestellt, überrascht sei er daher nicht, so der Wahlleiter.

Auch bei den Grünen reagiert man wohlwollend auf das Urteil.  Die Berliner Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch erklärte ihrerseits ebenfalls, ein anders lautendes Urteil wäre kaum vermittelbar gewesen. Ihr Appell an die Bevölkerung: „Gehen Sie bitte wählen. Berlin steht vor einer Richtungswahl.“ Die Grünen bilden in Berlin eine Regierungskoalition mit SPD und Linken.

Wahl in Berlin wird wiederholt: Eine Abstimmung voll Pleiten, Pech und Pannen

Die Wahl in Berlin war im September 2021 durch den Berliner Verfassungsgerichtshof als Resultat zahlreicher Pannen für ungültig erklärt worden. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, hatte nach der annullierten Abstimmung auf „schwere systemische Mängel“ und eine „Vielzahl schwerer Wahlfehler“ verwiesen. Diese wirkten sich laut Ludgera Seltin „mandatsrelevant“ aus, beeinflussten also die Zusammensetzung des Parlaments. 

Bei der Wahl hatte es chaotische Zustände gegeben, unter anderem weil zu wenige Stimmzettel für lange Schlangen sorgten. An einigen Standorten waren Wahllokale wegen Mangel an Stimmzetteln gar vorübergehend geschlossen worden. Als erste Prognosen veröffentlicht wurden, stimmten zahlreiche Wartende noch ab, bis teils weit nach 18 Uhr. Insgesamt sollen laut Verfassungsgerichtshof mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen von Wahlfehlern betroffen sein.

Wahl in Berlin: „Haben eine Reihe von Organisationsdefiziten beseitigt“

Der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte kürzlich, inzwischen habe man „eine Reihe von Organisationsdefiziten beseitigt“. Unter anderem sei darauf geachtet worden, ausreichend Papier zur Verfügung zu stellen, ebenso wurde die Zahl der Wahlkabinen erhöht. Auch bei den Kontrollprozessen wurde laut Böchler nachgebessert, zudem habe man besonders darauf geachtet, dass die Stimmzettel „nicht zu falschen Wahllokalen“ kämen. Dennoch: Trotz aller Vorkehrungen hatte es erst kürzlich erneut Berichte über weitere Pannen gegeben. Ein weiteres Debakel wie bei der letzten Wahl kann sich Berlin nicht erlauben.

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