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3G in der Gastronomie: Wo und ab wann gilt die Corona-Regel?

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Von: Yannick Hanke

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Ein Schild weist auf die 3G-Regel hin.
3G in der Gastronomie: In Cafés und Restaurants in Bremen gilt genau diese Corona-Regeln. Doch wie verhält es sich mit Niedersachsen und Hamburg? © Sina Schuldt/dpa

Corona-Vokabular aufgefrischt: Vielerorts greift in der Gastronomie wieder 3G. Doch was bedeutet das nochmal? Ein Blick nach Bremen, Hamburg und Niedersachsen.

Bremen/Hamburg/Hannover – Fast schon blasphemisch muss angemerkt werden, dass der Wechsel in der Corona-Pandemie die einzige Konstante darstellt. Corona-Verordnungen werden angepasst und wieder verändert, strikte Beschränkungen in Form von 2G, 2G-Plus* oder 3G werden als Corina-Regel mal von einer Landesregierung eingeführt und von der Justiz dann wieder gekippt. Vor allem 3G in der Gastronomie bleibt ein Thema, das viel Brisanz mit sich bringt – und aktueller nicht sein könnte.

3G in der Gastronomie: Was die Corona-Regel bedeutet – und wer dadurch ausgeschlossen wird

Wer sich nun fragt, was es mit dieser Corona-Regel denn eigentlich nochmal auf sich hat, wird nicht zuletzt auf der Homepage der Bundesregierung fündig. Hier wird explizit darauf hingewiesen, dass mit 3G gekennzeichnete Bereiche, wie es auch in der Gastronomie der Fall sein kann, nur bestimmten Personengruppen den Zutritt gestatten.

In diesem Fall müssen die 3G-Kriterien erfüllt werden. Heißt: Eine Person muss entweder vollständig geimpft oder genesen sein oder aber als ungeimpfte Person über einen negativen Corona-Test verfügen. Menschen, die also ihre Corona-Infektion gut überstanden haben oder sowie schon über Erst-, Zweit- und Boosterimpfung* verfügen, müssen nicht viel Aufwand in Kauf nehmen. Den entsprechenden Nachweis, beispielsweise durch das digitale Impfzertifikat*, vorbringen sowie den Personalausweis vorzeigen und ein Restaurant kann betreten werden.

3G erfordert für Ungeimpfte einen negativen Corona-Test – Gastronomie-Besuch aufgrund der Corona-Regel nicht möglich

Wer ungeimpft ist, kann sich allzu spontane Gastronomiebesuche abschminken, da der entsprechende Corona-Test, um 3G zu erfüllen, nicht zu lange zurückliegen darf. Wird ein negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt, darf dieser laut der Corona-Regel nicht älter als 24 Stunden sein. Etwas großzügiger verhält es sich mit dem PCR-Test, der zumindest bis zu 48 Stunden vor dem Besuch eines 3G-Bereichs erfolgt sein darf.

Generell können die einzelnen Bundesländer autonom über diese Corona-Regel entscheiden. Bedeutet: Liegt in Landkreisen ein niedriges Infektionsgeschehen vor, kann die 3G-Regel entweder ganz oder zumindest teilweise ausgesetzt werden. Bereiche, die 3G tangiert, sind oftmals die Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, die Inanspruchnahme körpernaher Diensleistungen wie zum Beispiel beim Friseur* sowie Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.

Corona-Warnstufen und Inzidenzen mit Einfluss auf Inkrafttreten von 3G – Corona-Regel auch in der Gastronomie

Das jeweilige Infektionsgeschehen sowie die Hospitalisierungsinzidenz, die wiederum maßgeblich Einfluss auf die Corona-Warnstufen* in einem Bundesland nehmen, beeinflussen dabei das Inkrafttreten von 3G. Gilt die Corona-Regel beispielsweise in der Gastronomie in Bayern, muss dies zwangsläufig nicht auch in Bremen der Fall sein. Sind Friseurbesuche in Niedersachsen nur unter 3G-Bedingungen gestattet, kann es in Thüringen schon wieder anders aussehen.

Ein Regel-Wirrwarr, bei dem schnell der Überblick verloren gehen kann. Deswegen soll an dieser Stelle für alle Nordlichter Klarheit geschaffen werden. Wie verhält es sich mit 3G, im Speziellen in Bezug auf die Gastronomie, in Bremen, Hamburg und Niedersachsen?

Bremen setzt auf 3G in der Gastronomie: Kontakterfassung fällt weg, Maskenpflicht als Corona-Regel bleibt bestehen

Wie von kreiszeitung.de berichtet, hat der Bremer Senat die 2G-Regel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gekippt*. Schon ab dem 4. März soll in Hotels, Gaststätten, Sport- sowie Kultureinrichtungen in Bremen wieder 3G gelten. Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Testergebnis erhalten aufgrund der Corona-Regel also wieder Zutritt. Überdies ist die Pflicht zur Kontakterfassung im Land Bremen in Restaurants oder Cafés bereits weggefallen. Die Maskenpflicht bleibt unverändert bestehen.

Auch Niedersachsen hat im ersten Schritt bereits Lockerungen der Corona-Regeln im nördlichen Bundesland vorgenommen*. Die aktuelle Corona-Verordnung des Bundeslandes von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)* hat bis einschließlich 3. März 2022 Gültigkeit. Und die erste Stufe dieser Corona-Lockerungen hat bis zu diesem konkreten Datum Bestand.

2G statt 3G in Niedersachsens Gastronomie: Corona-Regel gilt drinnen und draußen

Von 3G in der Gastronomie in Niedersachsen kann aber nicht die Rede sein. Denn sowohl drinnen als auch draußen gilt 2G*. Zutritt zu gastronomischen Betrieben in Niedersachsen erhalten durhc die Corona-Regel vorerst nur vollständig Geimpfte und Genesene. Drinnen bleibt die FFP2-Maskenpflicht, wie auch im Einzelhandel*, zudem definitiv bestehen.

Auf Freiwilligkeit der Gäste basiert hingegen das Konzept der Kontakterfassung in Form eines gut sichtbaren QR-Codes für die Corona-Warn-App. Die Registrierung ist kein Muss, das Angebot muss aber grundsätzlich von Restaurants oder Cafés in Niedersachsen angeboten werden. Über eine mögliche Lockerung hin zu 3G in der niedersächsischen Gastronomie ist aktuell nichts bekannt.

Hamburg führt 2G-Plus in der Gastronomie ein: Wer nicht vollständig geimpft ist, braucht zusätzlich negativen Corona-Test

Bleibt mit Hamburg ein Stadtstaat, der von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) durch die Corona-Krise geführt wird. Änderungen und Anpassungen der jeweils geltenden Corona-Regeln haben auch hier immer wieder im großen Stil stattgefunden. Aktuell greift in Hamburgs Gastronomie die 2G-Plus-Regel*. Somit wird nur Geimpften und Genesenen der Zutritt gewährt, die zudem einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Ausnahme: Wer bereits vollständig geimpft ist und somit über seine Boosterimpfung verfügt, kann sich den entsprechenden Test sparen. Die 2G-Plus-Regel greift in allen Gastrobereichen Hamburgs, inklusive den gastronomischen Angeboten in Freizeit- und Kultureinrichtungen. Stehplätze sind nicht gestattet, Essen und Trinken muss am Tisch oder am Tresen verzehrt werden. (Stand der Daten: 25. Februar 2022) * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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