Unfall auf A1: Feuerwehr stinksauer auf Gaffer
Gaffen bei Unfällen ist nicht nur ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Verletzten. Es behindert Rettungskräfte – und kann eine Straftat sein.
Hamburg – Wenn es auf der Autobahn kracht, staut es sich oft nicht nur in eine Richtung. Der Grund: Gaffer, die abbremsen, um einen möglichst guten Blick auf das Geschehen zu erhaschen. Das vermeidbare Phänomen löst nicht nur einen weiteren Stau aus, fotografierende Gaffer greifen dadurch massiv in die Persönlichkeitsrechte von Verletzten ein. Im Extremfall blockieren die Gaffer mit ihrer Rücksichtslosigkeit Einsatzkräfte – bei Unfällen zählt aber jede Sekunde. Die Einsatzkräfte sind wütend über den unnötigen Voyeurismus.
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Unfall auf der A1 bei Hamburg: Feuerwehr wütend auf Gaffer

„Es ist ein Phänomen, gegen das wir nicht ankommen“, sagt Feuerwehrsprecher Matthias Köhlbrandt an einer Unfallstelle auf der A1 bei Hamburg. Seine Kollegen haben kurz zuvor einen schwer verletzten Mann für den Transport im Rettungshubschrauber vorbereitet. Der Mann war in einem Wohnmobil von Lkws eingeklemmt und schwer verletzt worden.
Auf der Gegenspur bildete sich ein kilometerlanger Stau – ohne dass die Fahrbahn in irgendeiner Weise blockiert war. Zwischenzeitlich sind drei Feuerwehrleute damit beschäftigt, die Gaffer auf der Gegenspur zum Weiterfahren aufzufordern. Mit wenig Erfolg: „Da können wir meckern, wie wir wollen, es bringt gar nichts.“

Gaffer bei Unfall nahe Hamburg: Feuerwehrmann fehlen die Worte
Die Feuerwehrleute parken eines ihrer Löschfahrzeuge um, in der Hoffnung das Sichtfeld für die Gaffer zu blockieren. Auch das bringt nicht viel. „Leider Gottes sind viele Lkw-Fahrer und auch andere Fahrer dabei, die mit Handys (...) filmen und fotografieren“, sagt Köhlbrandt. „Mir fehlen wirklich die Worte bei solchen Menschen.“
Gaffen ist kein Kavaliersdelikt
Gaffen kann für die Schaulustigen eine Strafe nach sich ziehen. Laut Bußgeldkatalog kostet Gaffen zwischen 20 und 1000 Euro. Jedenfalls, wenn die übertriebene Neugier als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, es also beim bloßen Bremsen und Beobachten bleibt.
Anders sieht es aus, wenn Verletzte bei einem Unfall fotografiert oder gefilmt werden. Wer solche Aufnahmen anfertigt, begeht eine Straftat – und kann dafür eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kassieren. Denn das verletze den „höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person“, lautet § 201a Abs. 1 des Strafgesetzbuches.
„Wir helfen, wo wir können. Es ist auch ein schönes Gefühl zu helfen.“, sagt Köhlbrand. Weniger schön findet er die rücksichtslosen Gaffer, die zudem die Arbeit der Feuerwehr behindern. „Die Menschen sollten sich mal alle an die eigene nase fassen. Ob sie es so schön fänden, wenn sie jetzt die Person wären, die von einem Unfall betroffen wären, wenn dann die Autofahrer auf der anderen Seite auf sie gaffen würden.“