Corona in Niedersachsen: Land passt Corona-Testpflicht an
Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung. Viele Coronaregeln bleiben bestehen. Eine tiefgreifende Änderung gibt es bei der Testpflicht nach der 2G-Plus-Regel.
Hannover – Die Corona-Testpflicht nach der 2G-plus-Regel wird in Niedersachsen verändert. Nach Angaben der Landesregierung entfällt die Testpflicht nun auch für Menschen, die in den vergangenen 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben. Auch Genesene, deren Infektion zwischen 28 und 90 Tage zurückliegt, müssen sich künftig nicht mehr zusätzlich testen. Das gilt dann etwa für den Restaurantbesuch.
Corona in Niedersachsen: Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten
Hintergrund ist eine veränderte Corona-Verordnung, die am Mittwoch, 2. Februar 2022, in Niedersachsen in Kraft getreten und die bis zum 23. Februar gültig ist. Vorherige Änderungen sind allerdings möglich.

Bisher gilt die Ausnahme von der Testpflicht nur für Menschen, die zusätzlich zur Grundimmunisierung auch die Auffrischungsimpfung beziehungsweise Booster-Impfung oder eine nach den ersten beiden Impfungen durchgemachte Infektion nachweisen können. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben 57,3 Prozent der Menschen in Niedersachsen bereits eine Booster-Impfung gegen das Coronavirus erhalten.
Corona in Niedersachsen: Sport im Freien ab sofort wieder unter 3G-Bedingungen möglich
Die neue Coronaverordnung für Niedersachsen war bereits in der vergangenen Woche durchgesickert. Und so ist Individualsport auf Sportanlagen im Freien ab sofort wieder unter 3G-Bedingungen möglich. Somit können nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen mit einem negativen Test etwa wieder Golf spielen oder Leichtathletik ausüben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte die vorherigen verschärften Maßnahmen beim Outdoorsport gekippt, deshalb musste die Landesregierung dort nachbessern in der Verordnung.
In der neuen Verordnung ist ebenfalls die Testpflicht für Kita-Kinder ab dem 15. Februar 2022 festgehalten. Diese greift vom 15. Februar an und gilt dann laut Kultusministerium dreimal wöchentlich für Kinder ab drei Jahren. In der Schule sind Tests weiterhin täglich Pflicht, sofern Kinder und Jugendliche keine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind. (Mit Material der dpa) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.