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Autoscheibe im Winter freikratzen – dafür droht hohes Bußgeld

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Von: Ulrike Hagen

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Das Freikratzen des Autos gehört im Winter zur Routine – die wirklich mit einem hohen Bußgeld belegt werden kann. Denn viele machen einen entscheidenden Fehler.

München – Experten haben sich schon festgelegt: Es droht uns ein eisiger Winter 2021 mit Frost und Schnee!* Doch auch wenn es in der Frühe noch so fies-frostig sein mag – beim morgendlichen Eiskratzen den Motor vom Auto* warmlaufen lassen ist eine schlechte Idee. Wie der ADAC berichtet, ist das „Standheizen“ per Motorbetrieb nämlich schädlich und – wie wohl die wenigsten wissen – sogar verboten. Der Automobilclub warnt darum ausdrücklich vor den Konsequenzen für die Umwelt und den Geldbeutel.

Verkehrsclub:ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.)
Gründung:24. Mai 1903 in Stuttgart
Mitglieder:21,2 Millionen
Umsatz:215 Millionen EUR
Hauptsitz:München

Autoscheibe freikratzen – dafür droht saftiges Bußgeld

Der Motorbetrieb, so der ADAC*, diene der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen. Entsprechend besagt der Paragraph 30, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...” Wer dagegen verstößt, kann darum auf öffentlichen Straßen nach dem neuen Bußgeldkatalog* mit 80 Euro sowie Verwaltungskosten obendrauf zur Kasse gebeten werden.

Hinweis: Der ursprüngliche Artikel entstand am 12. Dezember 2021. Da der Inhalt allerdings weiter relevant ist, präsentieren wir diesen erneut.

Ein Mann befreit seine Windschutzscheibe von Eis und Schnee.
Den Motor schon mal warmlaufen lassen, während man die Autoscheibe vom Eis befreit? Keine gute Idee, weder für die Umwelt noch fürs Portemonnaie. © Lino Mirgeler/dpa

Laufender Motor beim Eiskratzen auf Privatgrundstücken: Bußgeld bis zu 5000 Euro

Aber auch auf privaten Grundstücken ist es ebenso wenig erlaubt, den Wagen warmlaufen zu lassen. Und das nicht etwa, weil sich Nachbarn gestört fühlen könnten, wenn frühmorgens ein Motor im Leerlauf röhrt. Solche Verstöße auf Privatgrundstücken werden aufgrund der Umweltbelastung durch die Abgase nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz geahndet, für das die jeweiligen Länder selbst die entsprechenden Bußgelder festlegen. Und die sind richtig happig. In Brandenburg werden dafür 200 Euro aufgerufen, in Nordrhein-Westfalen können es gar bis zu 5.000 Euro sein, berichtet advocard.de .

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Motor beim Eiskratzen laufen lassen: schädlich für die Umwelt und für den Motor selbst

Doch nicht nur das Portemonnaie leidet durch eventuelle Bußgelder und die Umwelt durch die Emissionen, berichtet der ADAC. Auch das Fahrzeug selber nimmt Schaden. Im Stand braucht der PKW nämlich erheblich länger, um Betriebstemperatur zu erreichen. Dabei wird eine Menge Sprit verbraucht, ohne eine Leistung zum Antrieb des Fahrzeuges abzugeben. Auch E-Autos verlieren dabei unnötig viel Strom. Zudem sei diese „Leer“-Warmlaufphase für den Motor besonders schädlich, sodass Kolbenfresser oder eine defekte Nockenwelle drohen. Obendrein sei die Motorschmierung im kalten Zustand schlechter als beim Fahren – und kann ebenso zum Motorschaden führen.

Clevere Alternativen: Standheizung und Frostschutzfolien

Doch was tun, um gesetzeskonform und motorschonend dem allmorgendlichen Kratz-Stress zu begegnen? Der ADAC rät zu umwelt- und geldbeutelschonenden Alternativen. Für Autobesitzer ohne Garage bietet sich eine Standheizung an, die sich optimalerweise über die Fernbedienung anschalten lässt oder sogar per Zeitschaltuhr programmierbar ist. Andere Möglichkeit – zumindest für die Frontscheibe – sind Frostschutzfolien, die über Nacht an der Scheibe befestigt werden.

Bußgeldkatalog: Wer zuwenig kratzt, muss auch zahlen

Doch nur mit einer freien Frontsicht zu fahren, sollte keine Option sein. Sämtliche Autoscheiben vor Fahrtantritt freizumachen, ist nämlich laut Straßenverkehrsordnung ebenso Pflicht. Auch wenn Vergehen wie das Fahren mit nur einem freigekratzen Guckloch mit 10 Euro, Schnee auf dem Auto mit 25 Euro, oder mit zugeschneitem Nummernschild zu fahren mit 5 Euro sogar noch vergleichsweise preiswert zu haben sind. Für die Verkehrssicherheit sollte – allein schon im Eigeninteresse – keinesfalls darauf verzichtet werden.

Anders als Verbrenner-Motoren: E-Autos erhöhen ihre Reichweite über das Vorheizen

Ein spezielles Winter-Tuning mit Stand- oder Scheibenheizungausstattung und Steuerung über App oder Fernbedienung gehört gerade für E-Autos, die die Kälte lahmgelegt, zu den hilfreichen Tricks für mehr Reichweite im Winter: Eine Methode, um mit mehr Akkuleistung unterwegs zu sein, ist nämlich, den Innenraum und den Akku des Wagens, während er an der Ladestation hängt, vorzuheizen. Dabei wird der Strom nicht aus dem geladenen Akku gezogen, sondern direkt aus der Elektroleitung. Das Auto ist also schon warm, gemütlich und enteist, wenn sie es mit vollen 100 Prozent Akkuleistung starten. * kreiszeitung.de , 24hamburg.de und 24auto.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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