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2G-Plus, Booster, Testbefreiung: Was gilt wo und wer braucht welche Dokumente?

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Von: Natalie-Margaux Rahimi

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In Hamburg und Niedersachsen gilt an vielen Orten jetzt 2G-Plus. Aber welche Dokumente müssen vorgelegt werden und wer gilt eigentlich als geboostert? Ein Überblick.

Hamburg – Eigentlich sehnen sich alle längst nach dem Ende der Coronavirus*-Pandemie. Doch Dank Omikron wird daraus erst einmal nichts. Vielmehr noch schießen die Inzidenzen in Hamburg* und Niedersachsen* derzeit wieder in die Höhe. Hamburg erreichte kürzlich sogar einen Inzidenzwert von über 800! Niedersachsen liegt derzeit bei 362,6*. Um das Infektionsgeschehen auszubremsen, wurde nun fast überall 2G-Plus eingeführt*. Doch Ausgerechnet diese Regel sorgt für jede Menge Verwirrung. Wer von 2G-Plus befreit ist, wer als geboostert gilt und wer welche Dokumente braucht. Ein Überblick für Hamburg und Niedersachsen.

Bundesland:Neuinfektionen (13. Januar)Inzidenz (13. Januar)
Hamburg3764801,8
Niedersachsen7120362,6

Was bedeutet 2G-Plus und für wen gilt die Testpflicht in Hamburg und Niedersachsen nicht?

2G, 3G, 2G-Plus, Booster – bei all diesen Begriffen kann Mensch schon mal verwirrt sein. Hieß es anfangs noch, dass zwei Impfungen ausreichen, ist mittlerweile klar, dass alle Menschen eine Drittimpfung benötigen. Während es Ungeimpfte durch 2G in ihrer Freizeit schon länger schwer haben, wird es nun mit 2G-Plus auch für vollständig Geimpfte knifflig. Denn für die allermeisten Einrichtungen brauchen sie zusätzlich zum Impfzertifikat jetzt noch einen tagesaktuellen negativen Coronatest. Dasselbe gilt auch für Genesene. In Niedersachsen gilt 2G-Plus derzeit anders als in Hamburg übrigens nicht in Restaurants* – trotz Empfehlung der Bundesregierung.

Wer gilt in Hamburg und Niedersachsen als geboostert:

Impfung (Biontech, Astrazeneca, Moderna) + Impfung (Biontech/Moderna) + Impfung (Biontech/Moderna)

Impfung (Johnson & Johnson) + Impfung (Biontech/Moderna) + Booster (Biontech/Moderna)

Impfung + Impfung + Genesen (für sechs Monate)

Ausgenommen von der Testpflicht sind in Hamburg und Niedersachsen erst einmal nur Menschen, die nach ihrer doppelten Impfung auch eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Impfbuch, Nachweis über Dreifachimpfung und die CovPass-App.
Booster, 2G-Plus, Testbefreiung: Wo gilt was und welche Dokumente braucht wer? © Jochen Tack/imago

Dasselbe gilt für Menschen, die nach ihrer zweiten Impfung infiziert und genesen sind – allerdings nur für maximal sechs Monate. Die Testpflicht entfällt in Hamburg außerdem für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren – in Niedersachsen sogar für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

2G-Plus und Booster: Ab wann gilt jemand in Hamburg und Niedersachsen als geboostert?

Aber ab wann gelte ich überhaupt als geboostert*? Nach der zweiten Impfung mussten zunächst 14 Tage vergehen, bevor der Impfschutz als vollständig anerkannt wurde. Tatsächlich haben einige Bundesländer diese 14-Tage-Regel für die Booster-Impfung gestrichen. So auch Niedersachsen und Hamburg. Hier gilt jeder ab Tag 1 nach der Auffrischungsimpfung als geboostert und ist somit von der Testpflicht im Sinne von 2G-Plus ausgenommen. Hamburgs Nachbarland Schleswig-Holstein bleibt hingegen bei der strengeren Handhabung. Dort bleibt die 14-Tage-Regel bestehen.

Corona-Impfzertifikat, CovPass-App, Ausdrucke: Welche Dokumente brauche ich für 2G-Plus?

Wer welche Dokumente für 2G-Plus benötigt, hängt ganz vom Impfstatus der Person ab. Am einfachsten ist sicherlich das Vorlegen der sogenannten CovPass-App. Die Einrichtung kann den dort angezeigten QR-Code ganz einfach einscannen und den Impfstatus kontrollieren. Wer nicht dreifach geimpft ist, muss neben dem Impfzertifikat auch einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen. Apotheken und Testzentren stellen einen digitalen Nachweis in der Regel 15 bis 20 Minuten nach dem Test zur Verfügung.

Welche Dokumente brauche ich bei 2G-Plus?

Geboostert: Impfzertifikat (CovPass-App oder ausgedruckter Nachweis)

Geimpft und genesen: Impfzertifikat und Nachweis über positiven PCR-Test (mind. 28 Tage, max. 6 Monate alt)

Doppelt geimpft: Impfzertifikat + negativer Coronatest

Genesen: Impfzertifikat + negativer Coronatest

Wer kein Handy hat, kann natürlich auch das ausgedruckte Impfzertifikat mitnehmen und vorzeigen. Den Ausdruck gibt es nach der Impfung in der Apotheke. Personen, die nach einer doppelten Impfung genesen sind, benötigen zusätzlich den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der maximal sechs Monate her ist. *24hamburg.de und kreiszeitung.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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