Illegale Tierfalle tötet Hund auf Gassirunde – Kopfgeld ausgesetzt
Im mecklenburgischen Cramonshagen ermittelt die Polizei wegen Wilderei. Eine illegal aufgestellte Tierfalle töte einen Hund auf der Gassirunde.
Cramonshagen – Die schreckliche Tat ereignete sich bereits am 10. April 2022 in einem Waldstück im mecklenburgischen Cramonshagen. Eine Spaziergängerin war mit ihrem Hund in dem Waldstück unterwegs, als der Hund in die aufgestellte Schlagfalle tappte. Die Konstruktion schnappte zu und ließ sich auch von der Hundehalterin nicht mehr öffnen. Wie shz.de berichtet, versuchte die Spaziergängerin noch, das Gestell mit einem Brecheisen aufzuhebeln, es gelang ihr aber nicht. Ihr Hund verstarb noch vor Ort. Die Polizei geht nach aktuellem Stand der Ermittlungen davon aus, dass die Schlagfalle illegal aufgestellt wurde. Es ist auszuschließen, dass die Falle von zuständigen Jägern, oder Förstern aufgestellt wurde. „Wir ermitteln in Sachen Jagdwilderei“, teilt eine Polizeisprecherin mit.
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Tierquälerei in Cramonshagen: Hund auf Gassirunde von Schlagfalle getötet

Auch die Tierschutzorganisation Peta schaltete sich ein. Gemeinsam mit der Besitzerin des getöteten Hundes stellten sie ein Kopfgeld von 2000 Euro aus für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen aus. „Der Tierquäler, der die Falle illegal ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Aufstellen solch grausamer Fallen auch grundsätzlich noch nicht verboten, ebenso nicht der Verkauf von Schlagfallen. Daher fordern wir ein Verkaufs- und Anwendungsverbot von Schlagfallen in ganz Deutschland. Der Person, die die Falle aufgestellt hat, muss bewusst sein, dass auch Kinder schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten.“
Belohnung für Hinweise: Tierschutzorganisation setzt Kopfgeld aus
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Seit 1995 ist die Nutzung von sogenannten Tellereisen in der Europäischen Union verboten, ihr Verkauf jedoch nicht. Da auch legal aufgestellte Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Tatverantwortlichen zu helfen.