45 Mal Pyro-Fackelei in Rostock: HSV muss 37.000 Euro Strafe blechen
Aufgrund des Abbrennens von Pyrotechnik wird der Hamburger SV zur Kasse gebeten. Das Sportgericht des DFB verurteilt den Zweitligisten zu 37.000 Euro Strafe.
Hamburg – Zweitligist Hamburger SV ist am Montag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro verurteilt worden. Während und nach Abpfiff des Ligaspiels beim FC Hansa Rostock am 15. Mai hatten Hamburger Zuschauer insgesamt 45 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Fußballverein: | Hamburger SV |
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Gegründet: | 29. September 1887 in Hamburg |
Vereinsfarben: | Blau-Weiß-Schwarz |
Mitglieder: | 86.971 (Stand: 26. April 2022) |
HSV: Wieder Post vom Sportgericht – Deadline Day naht
Zudem war es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gäste-Zuschauern gekommen. Zunächst waren Anhänger des Hamburger SV mit Pyrotechnik beworfen und beschossen worden, sie warfen und feuerten dann ebenfalls Pyrotechnik ab. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz beruhigt werden.

Bis zu 12.300 Euro kann der HSV für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachgewiesen werden muss. Es ist nicht der erste Brief vom DFB-Sportgericht in den letzten Tagen: Zuletzt flatterte Post zur Sperre von Aaron Opoku ins Hamburger Haus.
Der Sündenbock selbst befindet sich dabei wohl auf dem Sprung zum Ligakonkurrenten 1. FC Kaiserslautern. Für Sportvorstand Jonas Boldt ist der mögliche Opoku-Wechsel nur eine von vielen Personalien, die er bis zum Deadline Day am 1. September vom Tisch haben muss. (Mit Material der DPA)