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Diese SUVs dürfen in Hamburg nicht auf dem Gehweg parken – hohe Bußgelder drohen

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Von: Steffen Maas

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Viele moderne Geländewagen und SUVs dürfen in Deutschland und Hamburg nicht mehr auf dem Gehweg parken. Bei Missachtung droht Bußgeld.

Hamburg – Ein dicker SUV in den engen Straßen Hamburgs? Vielleicht nicht die beste Idee. Denn als wäre die Parkplatzsuche mit dem Vierrad-Koloss nicht schon schwer genug, könnten eventuell zusätzliche Optionen wegfallen. Mit so manchem Geländewagen darf man nämlich nun nicht mehr auf dem Gehweg parken. Das liegt aber weniger an Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern mehr an der Entwicklung der Fahrzeuge. Eine negative Entwicklung gibt es bei Missachtung im Geldbeutel: SUV-Falschparkern droht ein saftiges Bußgeld.

Name:Behörde für Inneres und Sport
Leitung:Andy Grote (SPD)
Sitz:Johanniswall 4, 20095 Hamburg
Haushaltsvolumen1,608 Milliarden Euro (2023)

Auch in Hamburg gilt für SUV-Fahrer: Zu schwere Autos dürfen nicht auf dem Gehweg parken

Autos die auf dem Gehweg parken und in klein das Verkehrsschild, das dies regelt
Aufgesetzt auf dem Gehweg parken ist bei Verkehrsschild 315 erlaubt – allerdings nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen. (Symbolbild; Montage) © Winfried Rothermel/Imago/Hanno Bode/Imago

Zunächst gilt natürlich: Das Parken auf dem Gehweg ist generell untersagt – es sei denn ein Verkehrsschild signalisiert etwas Gegenteiliges. Die Innenbehörde Hamburgs weiß: Das Verkehrszeichen 315 ist zuständig und regelt in seinen verschiedenen Ausführungen das Gehwegparken. Wichtig: Es „erlaubt das Parken von Fahrzeugen bis zu 2,8 Tonnen Gesamtgewicht auf Gehwegen.“

Und hier leiden die Bolliden der SUV-Kategorie durch ihr stetiges Wachstum der letzten Jahre. Denn: Viele Autos dieser Kreuzung zwischen Geländewagen und Kombilimousine wiegen mittlerweile mehr als 2,8 Tonnen und haben dementsprechend keine Berechtigung mehr, auch in ausgewiesenen Zonen auf dem Gehweg zu parken. Darunter einige beliebte Modelle, dessen entscheidende Angabe im Fahrzeugschein oberhalb der 2,8-Tonnen-Grenze liegt.

Diese SUVs dürfen nicht auf dem Gehweg parken

Modellzulässige Gesamtmasse in Kilogramm (laut Herstellerangaben)
Audi Q8 e-tron3170
Audi Q7 TFSI / Q8 TFSI3025 - 3045
BMW X5 / X5 M-Automobile3065 - 3200
BMW X6 / X6 M-Automobile2885-3085
Cadillac Escalade3357-3447
Land Rover - Range Rover / Range Rover Sport3450
Mercedes G-Klasse3150
Nissan Navara3035
Tesla Model X3120
Volvo XC 902950

Beschäftigte der Innenbehörde Hamburg gehen nach „Opportunitätsprinzip“ vor – Strafe kann, muss aber nicht

Genau wie das Verkehrszeichen 315 gilt auch die Strafe für etwaige Verfehlungen bundesweit – beides ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt, durch Straßenverkehrsordnung und Bußgeldkatalog. Die Kontrolle auf den Straßen der Hansestadt übernimmt aber, logischerweise, dann wieder der örtliche Ordnungsdienst.

Wie genau die Beschäftigten der Innenbehörde es mit dem Gewichtslimit nehmen? Unklar. Auf 24hamburg.de-Anfrage wollen sich die Verantwortlichen nicht in die (Kartei)-Karten schauen lassen. Aus der Pressestelle heißt es nur: „Sollten Polizisten oder zum Beispiel auch Mitarbeitende des Parkraummanagements etwaige Verstöße feststellen, können diese im Rahmen ihres Opportunitätsprinzips Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.“ Opportunitätsprinzip heißt dabei schlicht: Ein Verstoß kann, muss aber nicht verfolgt werden.

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Ob SUV-Fahrer und -fahrerinnen es auf das Wohlwollen der Kontrolleure ankommen lassen wollen, müssen sie dann also selbst entscheiden. Wer Pech (und sehr schlecht geparkt) hat, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.

Soviel Bußgeld droht bei Parkverstoß auf dem Gehweg

ParkverstoßBußgeldPunkte
unzulässiges Parken auf dem Gehweg55 Euro
... mit Behinderung70 Euro1
... mit Gefährdung80 Euro1
... mit Sachbeschädigung100 Euro1
... länger als eine Stunde70 Euro1
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 Euro1

Innenbehörde Hamburg unterstreicht: Keine Gewichtsbeschränkung beim Bewohnerparkausweis

Bei einer Angelegenheit wird die Pressestelle der Innenbehörde aber durchaus konkret. Denn angesprochen auf einen Fall aus Offenbach, von dem op-online.de berichtete und bei dem ein Mann seinen Bewohnerparkausweis verlor, da sein angemeldetes Gefährt über drei Tonnen wog, stellt die Hamburger Behörde klar: „Bei den Voraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises gibt es keine Gewichtsbegrenzung.“

Eine Einschränkung gibt es von Pressesprecher Tim Spießberger jedoch trotzdem noch obendrauf: „Allerdings berechtigt natürlich auch ein Bewohnerparkausweis nicht zum Gehwegparken.“

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