Diese SUVs dürfen in Hamburg nicht auf dem Gehweg parken – hohe Bußgelder drohen
Viele moderne Geländewagen und SUVs dürfen in Deutschland und Hamburg nicht mehr auf dem Gehweg parken. Bei Missachtung droht Bußgeld.
Hamburg – Ein dicker SUV in den engen Straßen Hamburgs? Vielleicht nicht die beste Idee. Denn als wäre die Parkplatzsuche mit dem Vierrad-Koloss nicht schon schwer genug, könnten eventuell zusätzliche Optionen wegfallen. Mit so manchem Geländewagen darf man nämlich nun nicht mehr auf dem Gehweg parken. Das liegt aber weniger an Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern mehr an der Entwicklung der Fahrzeuge. Eine negative Entwicklung gibt es bei Missachtung im Geldbeutel: SUV-Falschparkern droht ein saftiges Bußgeld.
Name: | Behörde für Inneres und Sport |
---|---|
Leitung: | Andy Grote (SPD) |
Sitz: | Johanniswall 4, 20095 Hamburg |
Haushaltsvolumen | 1,608 Milliarden Euro (2023) |
Auch in Hamburg gilt für SUV-Fahrer: Zu schwere Autos dürfen nicht auf dem Gehweg parken

Zunächst gilt natürlich: Das Parken auf dem Gehweg ist generell untersagt – es sei denn ein Verkehrsschild signalisiert etwas Gegenteiliges. Die Innenbehörde Hamburgs weiß: Das Verkehrszeichen 315 ist zuständig und regelt in seinen verschiedenen Ausführungen das Gehwegparken. Wichtig: Es „erlaubt das Parken von Fahrzeugen bis zu 2,8 Tonnen Gesamtgewicht auf Gehwegen.“
Und hier leiden die Bolliden der SUV-Kategorie durch ihr stetiges Wachstum der letzten Jahre. Denn: Viele Autos dieser Kreuzung zwischen Geländewagen und Kombilimousine wiegen mittlerweile mehr als 2,8 Tonnen und haben dementsprechend keine Berechtigung mehr, auch in ausgewiesenen Zonen auf dem Gehweg zu parken. Darunter einige beliebte Modelle, dessen entscheidende Angabe im Fahrzeugschein oberhalb der 2,8-Tonnen-Grenze liegt.
Diese SUVs dürfen nicht auf dem Gehweg parken
Modell | zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (laut Herstellerangaben) |
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Audi Q8 e-tron | 3170 |
Audi Q7 TFSI / Q8 TFSI | 3025 - 3045 |
BMW X5 / X5 M-Automobile | 3065 - 3200 |
BMW X6 / X6 M-Automobile | 2885-3085 |
Cadillac Escalade | 3357-3447 |
Land Rover - Range Rover / Range Rover Sport | 3450 |
Mercedes G-Klasse | 3150 |
Nissan Navara | 3035 |
Tesla Model X | 3120 |
Volvo XC 90 | 2950 |
Beschäftigte der Innenbehörde Hamburg gehen nach „Opportunitätsprinzip“ vor – Strafe kann, muss aber nicht
Genau wie das Verkehrszeichen 315 gilt auch die Strafe für etwaige Verfehlungen bundesweit – beides ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt, durch Straßenverkehrsordnung und Bußgeldkatalog. Die Kontrolle auf den Straßen der Hansestadt übernimmt aber, logischerweise, dann wieder der örtliche Ordnungsdienst.
Wie genau die Beschäftigten der Innenbehörde es mit dem Gewichtslimit nehmen? Unklar. Auf 24hamburg.de-Anfrage wollen sich die Verantwortlichen nicht in die (Kartei)-Karten schauen lassen. Aus der Pressestelle heißt es nur: „Sollten Polizisten oder zum Beispiel auch Mitarbeitende des Parkraummanagements etwaige Verstöße feststellen, können diese im Rahmen ihres Opportunitätsprinzips Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.“ Opportunitätsprinzip heißt dabei schlicht: Ein Verstoß kann, muss aber nicht verfolgt werden.
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Ob SUV-Fahrer und -fahrerinnen es auf das Wohlwollen der Kontrolleure ankommen lassen wollen, müssen sie dann also selbst entscheiden. Wer Pech (und sehr schlecht geparkt) hat, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.
Soviel Bußgeld droht bei Parkverstoß auf dem Gehweg
Parkverstoß | Bußgeld | Punkte |
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unzulässiges Parken auf dem Gehweg | 55 Euro | |
... mit Behinderung | 70 Euro | 1 |
... mit Gefährdung | 80 Euro | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 |
... länger als eine Stunde | 70 Euro | 1 |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 Euro | 1 |
Innenbehörde Hamburg unterstreicht: Keine Gewichtsbeschränkung beim Bewohnerparkausweis
Bei einer Angelegenheit wird die Pressestelle der Innenbehörde aber durchaus konkret. Denn angesprochen auf einen Fall aus Offenbach, von dem op-online.de berichtete und bei dem ein Mann seinen Bewohnerparkausweis verlor, da sein angemeldetes Gefährt über drei Tonnen wog, stellt die Hamburger Behörde klar: „Bei den Voraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises gibt es keine Gewichtsbegrenzung.“
Eine Einschränkung gibt es von Pressesprecher Tim Spießberger jedoch trotzdem noch obendrauf: „Allerdings berechtigt natürlich auch ein Bewohnerparkausweis nicht zum Gehwegparken.“