„Wir sind entsetzt“: Taxifahrer legen sich mit Hamburger Innenbehörde an
Wegen des Wegfalls der Corona-Verordnung wehren sich Taxi-Unternehmer gegen Hamburgs Innenbehörde. Die will wohl Taxifahrern ein Bußgeld aufbrummen, wenn sie Maske tragen.
Hamburg – Maskenmuffel freute es: Zum 1. Februar 2023 ließ der Hamburger Senat die Corona-Eindämmungsverordnung auslaufen – und schaffte damit neben der Isolationspflicht auch die Maskenpflicht im HVV ab. Doch das Coronavirus existiert weiterhin. GHenauso wie vulnerable Gruppen, die mit dem Tragen einer Maske am besten geschützt werden können. Das Problem: In einigen Lebensbereichen haben jetzt wieder Gesetze Priorität, die eine Gesichtsverhüllung verbieten – wie etwa im Straßenverkehr.
Dagegen laufen Hamburgs Taxifahrer jetzt mit guten Argumenten Sturm bei der Innenbehörde.
Name: | Behörde für Inneres und Sport |
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Leitung: | Andy Grote (SPD) |
Sitz: | Johanniswall 4, 20095 Hamburg |
Haushaltsvolumen | 1,608 Milliarden Euro (2023) |
Taxifahrer sind „entsetzt“: 60 Euro Bußgeld, wenn Maske für vulnerable Fahrgäste getragen wird?
„Wir sind entsetzt“, heißt es in einer Mitteilung des größten Gewerbeverbandes der Hamburger Taxi-Unternehmer, dem „Taxen-Union Hamburg e.V“: „Taxifahrer:innen droht ein Bußgeld von 60 Euro, wenn sie eine Maske tragen!“ Der Grund dafür ist das Verhüllungsverbot, das seit 2017 in der Straßenverkehrsordnung geregelt wird. Mit dem Auslaufen der Corona-Verordnung soll das wohl jetzt auch in Hamburg wieder vollstreckt werden – und verantwortungsbewusste Taxifahrer möglicherweise teure Bußgelder kosten.
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Das habe die Hamburger Innenbehörde den Taxi-Unternehmerinnen und -unternehmern mitgeteilt, wie aus einem offenen Brief hervorgeht, den diese nun als Antwort an Innensenator Andy Grote (SPD) am Freitag, 3. Februar 2023, adressierten. Darin heißt es unter anderem, dass die Unterzeichner, der Vorsitzende der Taxen-Union Hamburg, Jan Grupe, sowie der Vorsitzende des Hansa Funk, Thomas Lohse, „alles andere als glücklich“ mit der Situation seien.

Verärgerung, Verzweiflung, großer Frust: Immungeschwächte Fahrgäste bevorzugen in Hamburg maskierte Taxifahrer
Denn die hanseatischen Taxifahrerinnen und Taxifahrer „befördern täglich immungeschwächte Menschen zur Krebstherapie oder zur Dialyse. Auch Inklusionsfahrten mit behinderten und gesundheitlich gefährdeten Menschen gehören zu unserem täglichen Geschäft.“ Und gerade die hätten sich in vielerlei Hinsicht schockiert gezeigt, wenn der Mann oder die Frau hinterm Steuer aus Angst vor Bußgeldern keine Maske tragen könnte:
Die Reaktionen dieser Fahrgäste und Hamburger Bürger reichen von Verwunderung, Angst, Verunsicherung, Verärgerung bis hin zu völligem Unverständnis, Verzweiflung und großem Frust.
Sie unterstreichen, dass mit dem Wegfall der Corona-Verordnung nicht gleich überall Normalität einkehren könne, sondern trotzdem Schutzbedarf bestehe: „Wir schätzen, in der realen Situation im beengten Innenraum des Taxis mit gesundheitlich stark gefährdeten Menschen, das hohe Gut der körperlichen Unversehrtheit höher ein als das Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung.“
Abschließend bitten die Taxiunternehmer „dringend darum, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und zeitnah eine Lösung bzw. Ausnahmeregelung“ zu finden! Denn: „Die Gefährdung für diese Menschen ist mit dem (vor-) gestrigen Tage nicht vorbei. Unser Servicegedanke und unsere Fürsorgepflicht erfordert das Tragen der Maske bei diesen Krankentransportfahrten!“
Auslegungssache Verschleierungsverbot? NRW sah kein Problem bei Autofahrern mit Schutzmaske
Sollte die deutliche Ansage der Innenbehörde samt Bußgeld-Androhung an die Passagierbeförderer tatsächlich so erfolgt sein, ist zudem unklar, ob das Team rund um Innensenator Grote den Gesetzestext vollständig richtig interpretiert. Denn in der StVO heißt es erstmal nur, dass es „beim Führen eines Fahrzeugs in Deutschland es zukünftig verboten ist, Hauben, Schleier (z.B. Burka, Nikab) oder Masken zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken.“
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In Nordrhein-Westfalen hatte man sich nämlich schon 2021 entschieden, dass beim Tragen einer Schutzmaske durchaus noch genug vom Gesicht zu erkennen ist. Das Gesundheitsministerium, das Verkehrsministerium und das Innenministerium der damals schwarz-gelb geführten Regierung hatten diesbezüglich erklärt, „dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung alleine keine unzulässige Vermummung darstellt.“ Denn: „Bei einer sachgemäßen Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ist regelmäßig zwar die Nasen- und Mundpartie verdeckt, aber Augen und Stirn sowie weitere persönliche Merkmale der fahrzeugführenden Person sind noch zu erkennen.“
Schwer vorzustellen, dass der rot-grüne Senat der Hansestadt Hamburg, der lange Zeit eine eher vorsichtige Coronapolitik gefahren ist, plötzlich jede Rücksicht gegenüber vulnerablen Gruppen über Bord wirft, und den Schutz immungeschwächter Fahrgäste in den vielen Taxis der Stadt unter Strafe stellt.