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Wer in Hamburg das „Z“-Symbol trägt, kann im Gefängnis landen

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Von: Fabian Raddatz

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Wer in Hamburg das Z“-Symbol in der Öffentlichkeit trägt oder verwendet, der kann dafür bestraft werden. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.

Hamburg – Nun also doch: Das Verwenden des sogenannten „Z“-Symbols kann in Hamburg strafbar sein. Das bestätigte ein Senatssprecher am Dienstag, 29. März 2022. „Auch in Hamburg ist es so, dass die Strafverfolgungsbehörden im Kontext der Billigung oder der Begrüßung des Angriffskrieges auch eine strafbare Handlung sehen.“

Zuvor hatte bereits die Hamburger CDU gefordert, das „Z“-Symbol unter Strafe zu stellen. Die Verwendung des als Zeichen für einen russischen Sieg im Angriffskrieg gegen die Ukraine genutzten „Z“-Symbols soll in der Stadt Hamburg in bestimmten Fällen als Straftat geahndet werden, etwa bei Zurschaustellung des „Z“-Symbols in einem entsprechenden Kontext.

Verwenden des „Z“-Symbols in Hamburg strafbar: Bis zu drei Jahre Haft

Das Strafgesetzbuch stelle in Paragraf 140 die Billigung einer rechtswidrigen Tat unter bestimmten Bedingungen unter Strafe, heißt es aus dem Senat. Wer dagegen verstößt, dem drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Ein junger Mann trägt dabei einen Aufkleber mit einem großen „Z“
Wer so in Hamburg rumläuft, muss mit Strafen rechnen. Das Verwenden des „Z“-Symbols kann geahndet werden. © Str/dpa

Laut dem russischen Verteidigungsministerium steht das Schriftzeichen für den Slogan „Für den Sieg“. Das „Z“ prangt in Russland auf vielen Autos. In sozialen Netzwerken fügen auch Prominente ein groß geschriebenes „Z“ in ihren Namen ein.

Das „Z“ ist in Russland und in Putin-nahen Kreisen zum Symbol für die Unterstützung Putins und der Ukraine-Invasion geworden. Menschen tragen das Zeichen auf der Kleidung oder am Auto. Einige russische Läden verkaufen mittlerweile sogar „Z“-Merchandise. Beim Turner-Weltcup in Doha (Katar) trug ein russischer Sportler das „Z“ auf der Brust.

Bundesländer verbieten „Z“-Symbol

Zahlreiche Bundesländer haben Verwenden des „Z“-Symbols verboten, darunter auch Niedersachsen*. Auch in Bremen wurde das Verwenden des „Z“-Symbols unter Strafe gestellt*.

Aus Bayern heißt es: Es müsse jedem klar sein, dass er sich strafbar machen könne, wenn er das Kennzeichen öffentlich zeige. „Die bayerischen Staatsanwaltschaften gehen gegen Personen, die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg öffentlich billigen, konsequent vor“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich der dpa. *kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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