1. 24hamburg
  2. Hamburg

Welche Corona-Regeln gelten jetzt in Hamburg? Die große Übersicht

Erstellt:

Kommentare

In Hamburg gelten neue Corona-Regeln. Alles, was Sie über Quarantäneregeln, Freitesten, Booster-Impfungen und Testpflichten wissen sollten.

Hamburg – Testpflicht, Maskenpflicht, Impfstatus, Quarantäne-Regeln – die aktuellen Corona-Informationen in Hamburg können verwirrend sein. Immer wieder ändern sich die Vorschriften. Außerdem schießen die Infektionen in Hamburg immer wieder in die Höhe. Hier ein Überblick über die neuen Corona-Regeln, die jetzt in Hamburg gelten.

Stadt in DeutschlandHamburg
Einwohner1.904.444 (Stand Mai 2021, Sozialamt)
Fläche755,2 km²
BürgermeisterPeter Tschentscher

Erster Lockerungsschritt in Hamburg: Kontaktverbot, Sperrstunde und Zuschauerbegrenzung fallen weg

Auch Hamburg lockert nach und nach die Corona-Regeln. Seit Samstag, 19. Februar 2022, fallen in Hamburg Kontaktverbot für Geimpfte und Sperrstunde weg. Geimpfte und Genesene dürfen sich demnach wieder mit unbegrenzt vielen Personen treffen. Mit dem Wegfall der Sperrstunde in Hamburg darf die Gastronomie nun wieder länger geöffnet bleiben und auch das Alkoholverbot ist aufgehoben. Seit dem 19. März 2022, dürfen jetzt auch Ungeimpfte wieder größere Fest feiern – das Kontaktverbot wurde auch hier aufgehoben. Außerdem gibt es keine Zuschauerbegrenzungen bei Sportveranstaltungen mehr. Heißt: Der HSV und St. Pauli dürfen ihre Stadien wieder vollmachen.

Auch neu: Die 2G-Regel wurde für Museen, Gedenkstätten, Archive, Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Zoos und botanische Gärten aufgehoben und durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.

Corona-Regeln zum Impfstatus: Wann gelte ich als vollständig geimpft oder genesen?

Bisher galt eine doppelte mRNA-Impfung mit den Impfstoffen von Moderna, Biontech und Astrazeneca als vollständiger Impfschutz. Mit der Einführung der Booster-Impfung hat sich diese Definition geändert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte im Gespräch mit BamS: „Eine vollständige Impfung besteht aus drei Dosen.“ Das bedeutet, dass nur noch geboosterte Personen als vollständig geschützt gelten. Personen mit zwei erhaltenen Impfdosen haben laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine sogenannte Grundimmunisierung.

Lesen Sie auch: Ab wann sollte man bei starken Impf-Nebenwirkungen zum Arzt?

Die große Ausnahme Johnson & Johnson ist in Folge der neuen Regelungen nun keine Ausnahme mehr. Bisher galten Personen, die eine Dosis des Impfstoffs bekommen hatten, als vollständig geimpft, mit einer weiteren Impfdosis durch Moderna oder Biontech als geboostert. Das hat sich geändert, denn jetzt braucht man auch nach dem Johnson & Johnson-Impfstoff die doppelte Dosis mRNA. Für Menschen, die bisher eine Kreuzimpfung aus einer J&J-Impfung und einer mRNA-Impfung bekommen haben, bedeutet das, dass sie jetzt nicht mehr als geboostert, sondern nur noch als grundimmunisiert gelten und demnach eine weitere Impfdosis benötigen.

Wer gilt in Hamburg als geboostert?

Personen mit drei mRNA-Impfdosen (z.B. Biontech, Moderna)

Personen mit drei Johnson & Johnson-Impfungen

Personen mit zwei Johnson & Johnson-Impfungen und einer mRNA-Impfdosis

Personen mit einer Johnson & Johnson-Impfung und zwei mRNA-Impfdosen

Der Zeitraum, um als genesen zu gelten, wurde ebenfalls geändert. 28 Tage nach dem ersten positiven PCR-Test hat ein Infizierter den Genesenen-Status inne. 90 Tage nach dem Test verfällt dieser. Der Genesenen-Status besteht also für 62 Tage.

Corona-Regeln in Hamburg: Wo gelten 2G und 2G Plus?

Hamburg hat im Zuge der neuen Eindämmungsverordnung starke Änderungen an den Coronaregeln vorgenommen. So wurden 2G und 2G-Plus größtenteils von 3G abgelöst. 2G-Plus gilt nun nur noch in Clubs und Diskotheken, in denen getanzt wird und dementsprechend keine Maske getragen werden kann.

Elbphilharmonie im Kreis vor einem Impfzertifikat und einem Corona-Test
Diese neuen Corona-Regeln gelten in der Hanstestadt Hamburg. (24hamburg.de-Montage) © imago

Hamburger Corona-Regeln: Testpflicht bei 2G Plus – wer braucht wirklich einen Corona-Test?

2G Plus bedeutet eigentlich, dass man als zweifach Geimpfter oder Genesener zusätzlich einen negativen Corona-Test braucht, um in die Diskothek zu gehen. Einige Gruppen sind von dieser Regelung aber ausgenommen und müssen sich für einen Zugang zu 2G Plus-Angeboten nicht testen lassen.

Wer dreimal geimpft, also geboostert ist, braucht für 2G Plus keinen Test. Das Gleiche gilt für Personen, die zweimal geimpft und einmal genesen sind. Die Reihenfolge der Impfungen und der Genesung spielen hierbei keine Rolle. Auch Kinder und Jugendliche unter 16 sind unabhängig vom Impfstatus von der Testpflicht befreit, ebenso wie doppelt geimpfte Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

Lesen Sie auch: Hier gibt es in Hamburg gratis Schnelltests.

Dagegen brauchen Personen, die nur doppelt geimpft sind, für 2G Plus-Angebote einen Test. Auch Genesene, die darüber hinaus einmal geimpft sind, müssen einen Test machen.

Wer nur einmal geimpft oder genesen ist, allerdings ohne zusätzliche Impfung, hat auch mit Test keinen Zugang zu 2G-Plus-Angeboten. Das Gleiche gilt für Personen, die weder genesen noch geimpft sind.

Neue Corona-Regeln in Hamburg: Hier gilt nun 3G

Durch die Änderungen an der Eindämmungsverordnung vom 19. März 2022, gibt es nun wieder zahlreiche Bereiche, zu denen auch Ungeimpfte mit negativem Test im Rahmen von 3G Zugang haben. Folgende Einrichtungen sind unter 3G für alle zugänglich:

Maskenpflicht in Hamburg: Wo gilt sie und wo sind sogar FFP2-Masken Pflicht? Das sagen die Corona-Regeln

Eine medizinische Maske ist auch bei den meisten 3G-Angeboten in Hamburg, besonders in Innenräumen, Pflicht. Dazu gehören:

In Behörden wie der Agentur für Arbeit muss ebenfalls FFP2-Maske getragen werden. Am Arbeitsplatz gelten mit dem 20. März die Regeln des Arbeitgebers.

Auch wo medizinische Masken vorgeschrieben sind, sind die besser filternden FFP2-Masken dringend empfohlen. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fähren, Flugzeugen und Taxen sind FFP2-Masken in Hamburg Pflicht. Dasselbe gilt für Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarf und Restaurants und Bars.

Corona-Regeln zu Quarantäne: Wie lange muss ich bei einer Infektion oder einem Kontakt zu Hause bleiben?

Wer sich mit Corona infiziert hat, muss ab dem Zeitpunkt des positiven Testergebnisses für 10 Tage in Isolation. Nach sieben Tagen können sich Personen, die mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome haben, aus der Isolation freitesten lassen. Dazu reicht ein Schnelltest. Wer nach 10 Tagen die Isolation verlässt, braucht keinen Test. Ausnahmen gelten für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und anderen medizinischen Einrichtungen. Auch sie müssen 48 Stunden symptomfrei sein, um sich nach sieben Tagen freizutesten, brauchen dafür aber einen PCR-Test.

Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne, sofern sie innerhalb der letzten 90 Tage grundimmunisiert wurden, also die zweite Impfung bekamen, oder genesen sind. Auch Personen, die vor diesem Zeitraum genesen sind und dazu eine Grundimmunisierung haben, müssen nicht in Quarantäne, ebenso wie geboosterte Personen. Aus der Quarantäne kann man sich nach sieben Tagen mit einem Schnelltest freitesten lassen. Eine Ausnahme sind Schüler und Kita-Kinder. Sie haben bereits nach fünf Tagen die Möglichkeit zur Freitestung, sofern in der jeweiligen Bildungseinrichtung weiterhin regelmäßig getestet wird.

Lesen Sie auch: Darum glauben Wissenschaftler, dass die Pandemie bald vorbei ist.

Hamburgs Quarantäne-Regeln: Darf ich wenigstens spazieren gehen?

Wer in Isolation oder Quarantäne ist, darf sein Zuhause nicht verlassen – auch nicht, um einen kurzen Spaziergang an der frischen Luft zu machen.

Zur häuslichen Quarantäne sind die Regelungen tatsächlich sehr streng. Ein Verlassen der Unterkunft ist nicht gestattet, auch nicht, um kurz frische Luft zu schnappen oder den Hund auszuführen.

Rechtsanwältin Nicole Mutschke gegenüber der Bild-Zeitung

Corona-Regeln zu Arbeitsplatz und Home Office: Wann brauche ich einen täglichen Test?

Die Regeln für Arbeitnehmer haben sich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz geändert. So endete die Homeoffice-Pflicht am 20. März 2021 und auch Hygienevorschriften kann der Arbeitgeber nun selbst wählen. Viele Unternehmen wollen die gängigen Regeln angesichts der hohen Infektionszahlen jedoch beibehalten.

Wenn das eigene Kind nach einem positiven Corona-Test zu Hause bleiben muss, können Eltern unter Umständen trotzdem zur Arbeit gehen. Hier gelten die Regeln für Kontaktpersonen. Wer also geboostert, doppelt geimpft und zusätzlich genesen oder in den letzten 90 Tagen doppelt geimpft oder genesen ist, darf weiterhin ins Büro gehen.

Positiver Schnelltest – und jetzt?

Wer einen positiven Corona-Schnelltest hat, sollte zur Sicherheit noch einen PCR-Test machen lassen. Ist auch dieser positiv, muss man sich umgehend in die zehntägige Isolation begeben. Der Zeitraum der Isolation beginnt ab dem ersten Auftreten der Symptome. Bei Personen, die einen symptomfreien Verlauf haben, gilt der Tag des Abstrichs als Beginn der Isolation.

24hamburg.de-Newsletter

Im Newsletter von 24hamburg.de stellt unsere Redaktion Inhalte aus Hamburg, Norddeutschland und über den HSV zusammen. Täglich um 8:30 Uhr landen sechs aktuelle Artikel in Ihrem Mail-Postfach – die Anmeldung ist kostenlos, eine Abmeldung per Klick am Ende jeder verschickten Newsletter-Ausgabe unkompliziert möglich.

Luca-App Hamburg: Muss ich mich überhaupt noch einchecken?

Die Kontaktnachverfolgung durch die Luca-App in Hamburg entfällt. Die Hansestadt behält sich allerdings vor, eine derartige Maßnahmen wieder einzuführen, sollte das Pandemiegeschehen dies notwendig machen. * 24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare