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Vertreibung oder Hilfe? Fraktionen streiten über Umgang mit Obdachlosen in Hamburg

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Von: Marcel Prigge

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Ein Obdachloser sitzt bettelnd am Eingang zur Unterführung zum Hauptbahnhof Hamburg.
Werden Obdachlose aus der Hamburger Innenstadt vertrieben? Diesen Vorwurf erhebt die Linke in der Bürgerschaft. © Hanno Bode/Imago

Werden Obdachlose aus der Hamburger Innenstadt vertrieben? Diesen Vorwurf erhebt die Linke in der Bürgerschaft. Die SPD weist das zurück.

Hamburg – Werden Obdachlose aus der Innenstadt in Hamburg vertrieben? Laut Vorwurf der Linken werden Wohnungslose schikaniert: „Seit Ende letzten Jahres geht die Polizei verstärkt gegen obdachlose Menschen vor, die sich zum Betteln oder Lagern in der Innenstadt aufhalten“, kritisierte die Linken-Abgeordnete Stephanie Rose am Donnerstag in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Durch die Vertreibung verlieren obdachlose Menschen ihren Lebensmittelpunkt in der Innenstadt und damit häufig auch den Kontakt zur Straßensozialarbeit und zum Hilfesystem.“ Zudem werde das Problem lediglich an andere Orte verlagert.

SPD weist Vorwurf zurück: Linke setze auf „Skandalisierung“ statt auf konstruktive Diskussion

Die rot-grünen Regierungsfraktionen wiesen die Vorwürfe zurück. Der SPD-Abgeordnete Iftikhar Malik erklärte, die Linke setze auf „Skandalisierung“ statt auf eine konstruktive Diskussion. Die Grünen-Politikerin Mareike Engels sagte: „Hamburg setzt auf Hilfe, nicht auf Vertreibung.“

Hauptbahnhof in Hamburg im Fokus der Polizei: Betteln sei nicht verboten

Der Hauptbahnhof in Hamburg und sein Umfeld seien seit mehreren Monaten im besonderen Fokus der Behörden, teilte eine Polizeisprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Sie betonte: „Das Einschreiten unserer Einsatzkräfte erfolgt nicht willkürlich, sondern anlassbezogen.“ Das bedeute: Betteln sei nicht verboten, wenn man Passanten nicht behindere oder belästige. „Unsere Einsatzkräfte schreiten insbesondere dann ein, wenn aggressiv gebettelt wird oder das Betteln mit einer Lagerstättenbildung einhergeht.“

Die Polizeisprecherin erklärte, die Beamten setzten bei ihrem Vorgehen auf den Grundsatz des mildesten Mittels. Platzverweise würden nur ausgesprochen, wenn im Wege der Kooperation die Sicherheitsstörungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht beseitigt werden könnten. (Mit Material der dpa)

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