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Versuchte Geiselnahme? JVA-Mitarbeiterin wird von Ex-Häftling bedroht

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Von: Jan Knötzsch

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Eine JVA-Mitarbeiterin soll sich am 26. April 2022 in der Gewalt eines Ex-Häftlings befunden haben und bedroht worden sein. Die Polizei greift ein.

Hamburg – Es klingt wie im Film: Ein ehemaliger Häftling nimmt eine Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt (JVA) als Geisel und bedroht sie. In Hamburg ist genau das passiert – so ließen es zumindest am Dienstagnachmittag, 25. April 2022, die ersten Aussagen vermuten, die die Polizei Hamburg erreichten. Wie Polizeisprecher Florian Abbenseth erklärt, hieß es am Dienstag, „eine JVA-Mitarbeiterin werde durch einen ehemaligen Strafgefangenen bedroht und befinde sich in seiner Gewalt.“

Daraus entwickelte sich n der Hansestadt Hamburg dann ein Großeinsatz der Polizei, der am Hamburger Stadtpark sein Ende fand.

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Polizei Hamburg setzt zivile Beamte ein– sie greifen an Hamburger Stadpark zu und nehmen Ex-Häftling fest

Laut des Hamburger Abendblatts, das zuerst über diesen Vorfall berichtet hat, sei zunächst einmal unklar gewesen, wo in Hamburg sich der Ex-Häftling und die JVA-Mitarbeiterin befinden. Dann wurde das Auto der Frau tatsächlich aufgefunden: am Hamburger Stadtpark. Die Polizei Hamburg zog daraufhin, so berichtet Polizeisprecher Florian Abbenseth, „im Umfeld zivile Einsatzkräfte zusammen“. Als diese sich schließlich dem Auto der JVA-Mitarbeitrin nähern, um es überprüfen zu wollen, stellen sie fest: Es befindet sich niemand mehr im Wagen.

Ein Polizeiwagen steht in Hamburg im Stadtpark
Die Polizei rückt nach einer vermeintlichen Geiselnahme in Hamburg zum Einsatz aus und nimmt am Stadtpark einen Ex-Häftling fest. (Symbolfoto) © Hanno Bode/Imago

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Doch der Ex-Häftling und die JVA-Mitarbeiterin tauchen anschließend wieder am Auto der Frau auf. In diesem Moment greift die Polizei zu: Sie überwältigt den ehemaligen Häftling in der Nähe des Hamburger Stadtparks und nimmt ihn fest. Die Frau soll laut Hamburger Abendblatt in einem Rettungswagen behandelt worden sein. Dem Ex-Häftling drohen nun womöglich Folgen: „Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, wird auch darüber entschieden, ob der Tatverdächtige sich noch vor einem Haftrichter verantworten muss“, so die Polizei Hamburg.

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