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3 Verdächtige aus U-Haft entlassen – weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben

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Die Justiz muss Verfahren zügig bearbeiten, da Verdächtige nicht endlos in Untersuchungshaft festgehalten werden dürfen. Das gelingt aber nicht immer.

Hamburg – Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind im vergangenen Jahr in Hamburg drei Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen. Nach Angaben des Richterbundes gibt es in ganz Deutschland eine wachsende Zahl von Verdächtigen, die wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen werden müssen.

Berufsverband:Deutscher Richterbund
Gründung:1. Januar 1909
Sitz:Berlin

2022 kamen demnach bundesweit mindestens 73 Menschen aus diesem Grund frei. Der Verband bezieht sich bei den Angaben auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder. 2021 hatten die Justizverwaltungen demnach 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40. In den zurückliegenden fünf Jahren seien damit mehr als 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden, hieß es.

Ein Häftling schaut aus einem vergitterten Zellenfenster in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg am Holstenglacis, während in der Zelle über ihm eine Kerze am Fenster brennt.
Zu langes Verfahren: Drei Verdächtige in Hamburg wurden aus der U-Haft entlassen. (Symbolbild) © Christian Charisius/dpa

Drei Verdächtige in Hamburg aus U-Haft entlassen – wegen aufwendigeren Strafverfahren

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sieht aufwendigere Strafverfahren als einen Grund für diese Entwicklung: Die Strafgesetze werden demnach immer komplexer und das auszuwertende Datenvolumen steige sprunghaft – etwa in Fällen von Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität oder bei Wirtschaftsdelikten. Vor wenigen Wochen hat übrigens der Hamburger Rapper Gzuz seine Haftstrafe angetreten.

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„Zum anderen fehlt es der Strafjustiz bundesweit weiterhin an mindestens 1000 Staatsanwälten und Strafrichtern“, sagte Rebehn. Das habe zur Folge, dass selbst vorrangige Haftsachen nicht immer in den rechtsstaatlich gebotenen Fristen erledigt werden könnten. (dpa)

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