Urteil gegen Klima-Kämpferin: Geldstrafe von 300 € wegen versuchter Nötigung

Eine Klimaaktivistin der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ wurde wegen einer Verkehrsblockade in Harburg verurteilt. 300 € Geldstrafe.
Hamburg – Eine Klimaaktivistin der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ wurde heute Vormittag vor dem Amtsgericht Harburg wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Die 62-jährige Karen Wüllenweber hatte am 04.02.2022 gemeinsam mit acht weiteren Aktivisten die Kreuzung Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm blockiert, um auf den Klimanotstand und die Überproduktion von Lebensmitteln aufmerksam zu machen. Zuvor war bereits ein weiterer Klimaaktivist wegen der gleichen Blockade durch das Gericht verurteilt worden.
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Aktivisten kleben sich auf die Straße, andere schütten Lebensmittel auf die Fahrbahn
Einige Aktivisten klebten sich an der Fahrbahn fest, während andere Lebensmittel auf die Straße warfen. Die Blockade führte dazu, dass Hunderte von Autofahrern, darunter Zeuge Florian B., an diesem regnerischen Morgen ausgebremst wurden. Die Polizei löste die Blockade auf, und nach etwa 15 Minuten waren drei der fünf Fahrstreifen wieder frei.

Wüllenweber räumte im Prozess ein, dass sie sich gegen den Klimanotstand wehren wollte und die Überproduktion von Lebensmitteln angeprangert habe. Sie betonte, dass ihre Generation die letzte sei, die den Klimawandel noch stoppen könne, und daher müsse man ab und an den Verkehr unterbrechen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen Nötigung und 40 Tagessätze. Sie argumentierte, dass der Protest gegen Lebensmittelverschwendung nicht im Zusammenhang mit einer Verkehrsblockade wegen des Klimaprotests stehe, und daher handele es sich um eine verwerfliche Handlung.
Amtsgericht Harburg verhandelt gegen Klimaaktivistin
Die Verteidigung forderte den Freispruch der Angeklagten, da niemand durch die kurze Blockadedauer genötigt worden sei. Sie argumentierte, dass die Überproduktion und das dadurch entstehende Kohlendioxid durchaus im Zusammenhang mit dem Klimaprotest stünden und es nur eine geringfügige Beeinträchtigung des Verkehrs gegeben habe.
Richter Azizy verurteilte die Angeklagte wegen versuchter Nötigung, blieb aber mit 30 Tagessätzen zu 10 Euro und der Auferlegung der Verfahrenskosten deutlich unter dem Strafbefehl. In seiner Begründung betonte er, dass der Protest nicht der demokratischen Auseinandersetzungsform entspreche und durch einen demokratischen Prozess legitimiert sei.
Er erkannte jedoch an, dass die Angeklagte sich bereits nach der ersten Aufforderung durch die Polizei von der Straße entfernt habe und die Blockade nur 15 Minuten gedauert habe. Die geringe Geldstrafe von insgesamt 300 Euro orientiere sich an den Einkommensverhältnissen der Angeklagten.