Verdi-Verhandlungen: Flughafen-Streiks in den März-Ferien „nicht auszuschließen“
In den vergangenen Wochen hat der Flughafen Hamburg Verdi-Streiks immer wieder zu spüren bekommen. Das ist auch in den Märzferien nicht auszuschließen.
Hamburg – Die zweiwöchigen Frühjahrsferien in Hamburg beginnen diesen Samstag, 4. März 2023. Viele Familien nutzen die schulfreie Zeit zum Skifahren, andere treibt es aufgrund des bescheidenen Wetters im Norden Deutschlands in die Sonne. Fest steht aber: Die Menschen wollen nach drei Jahren Corona endlich wieder verreisen – am Flughafen Hamburg wird am kommenden Wochenende also sicherlich reger Betrieb herrschen. Mit Blick auf die sich mehrenden Verdi-Streiks in den vergangenen Wochen drängt sich nun die Frage auf: Drohen auch in den Märzferien wieder Streiks am Flughafen?
Flughafen in Deutschland: | Flughafen Hamburg |
Adresse: | Flughafenstr. 1-3, 22335 Hamburg |
Terminals: | 2 |
Flughafencode: | HAM |
Verdi-Streik am Flughafen Hamburg: Könnte es den Airport auch in den Märzferien treffen?
Erst am Freitag, 17. Februar 2023, stand der Flughafen Hamburg für 24 Stunden aufgrund eines Verdi-Streiks still. Rund 32.000 Passagiere und 253 Flüge waren allein in der Hansestadt von dem bundesweiten Flughafen-Streik betroffen. Am Montag, 27. Februar 2023, wurden am Hamburg Airport dann erneut zehn Flüge nach und von Nordrhein-Westfalen gestrichen – auch dies lag Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zugrunde.
Anlass für die Streiks sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten der Luftsicherheit, die bisher noch nicht erfolgreich waren. Für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes fordern Verdi und der Beamtenbund dbb 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr von Bund und Kommunen sowie für Auszubildende 200 Euro mehr und die unbefristete Übernahme. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll zwölf Monate betragen.

Warnstreik von Verdi am Hamburg Airport: Welche Erwartungen die Gewerkschaft hat
In der vergangenen Woche machten die Arbeitgeber schließlich in der zweiten Verhandlungsrunde ein erstes Angebot, das unter anderem eine Entgelterhöhung von insgesamt fünf Prozent in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2.500 Euro umfassen sollte.
Die Gewerkschaft bezeichnete das Angebot der Arbeitgeber jedoch als „völlig indiskutabel“. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Ein solches Angebot ist eine Provokation ohnegleichen“, erzürnte sich die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle laut dem ZDF. Deswegen müsse der Druck auf die Arbeitgeber erhöht werden. Die dritte Verhandlungsrunde ist für Ende März angesetzt.
Streiks am Flughafen Hamburg in den Märzferien seien „nicht auszuschließen“
Auch in Hamburg gebe es weitere Tarifverhandlungen, erklärt Lars Stubbe, Gewerkschaftssekretär für Verdi in Hamburg, im Gespräch mit 24hamburg.de. „Warnstreik ist ein legitimes Mittel“, fährt Stubbe fort. Deswegen könne er auch Streiks am Flughafen Hamburg in den Märzferien nicht ausschließen.
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Im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt ergänzte der Gewerkschaftssekretär: „Uns ist bewusst, dass Streiks zu massiven Einschränkungen für die Menschen führen, die in ihren wohlverdienten Urlaub fliegen möchten. Aber anders sind die Arbeitgeber nicht zu bewegen. Keiner streikt, weil er streiken möchte, sondern weil wir keine besseren Angebote am Verhandlungstisch kriegen.“ Von einem Verdi-Streik im HVV ist die Hochbahn in Hamburg am kommenden Freitag aber aller Voraussicht nach nicht betroffen.
Ansprechperson und Schadenersatz: Was tun, wenn wegen eines Streiks mein Flug ausfällt?
Im Falle von Streiks und Flugausfällen ist für Reisende die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner. Wenn Sie allerdings eine Pauschalreise gebucht haben, sollten Sie sich an den Reiseveranstalter wenden. „Sie sollten sich in jedem Fall auf der Website Ihrer Fluggesellschaft oder des Flughafens über die aktuelle Lage informieren“, heißt es auf der Website von hamburg.de.
Demnach muss die Fluggesellschaft bei einem Streik auch keinen Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen leisten – auch nicht bei einem unternehmensinternen Streik. Bei einer Pauschalreise hingegen ist der Veranstalter auch dann zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet, wenn das Personal von Fluggesellschaften streikt. Aktuelle Informationen zu Ihren Flügen finden Sie jederzeit auf der Website des Hamburger Flughafens.