1. 24hamburg
  2. Hamburg

Solardach-Pflicht: Senat in Hamburg verschärft Klimaschutzgesetz

Erstellt:

Von: Ulrike Hagen

Kommentare

Solar- und Gründachpflicht auch für Bestandshäuser und Parkplätze, Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie. Der Hamburger Senat legt den Klima-Turbo ein.

Hamburg – „Wir machen jetzt Ernst“, erklärte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) unlängst nach der Senatssitzung auf der Landespressekonferenz. Die Hamburger Landesregierung hatte am Dienstag, 14. Februar 2023, den Entwurf eines neuen, deutlich verschärften Klimaschutzgesetzes beschlossen.

Vor allem die ab 2024 auch für Bestandsgebäude anvisierte Solar- und Gründachpflicht könnte für Eigentümer und Mieter, auf die die Kosten umgelegt werden, teuer werden. Umweltschützern geht das Gesetz nicht weit genug, berichtet kreiszeitung.de.

Module einer Photovoltaik-Anlage liegen auf dem Dach eines Privathauses. (Luftaufnahme mit einer Drohne)
In Hamburg gilt ab 2024 für jedes neue oder sanierte Dach die Solarpflicht. © Jens Büttner/dpa

Solarpflicht und Gründach: Senat in Hamburg verschärft Klimaschutzgesetz

Die Bürger in Hamburg müssen sich auf deutliche Verschärfungen und Kosten für den Klimaschutz einstellen. Der erste Entwurf des vom Senat beschlossenen novellierten Klimaschutzgesetzes soll nämlich „neue Maßstäbe“ setzen, so Kerstan. Einige Neuerungen: Unter anderem soll bereits ab 2024 die Solardachpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, deren Dächer saniert werden, kommen.

Auch soll für alle Solar-Anlagen eine Mindestfläche von 30 Prozent der Bruttodachfläche ab 2024 festgelegt werden. Bisher gab es keine Vorgaben über die notwendige Größe der Anlage.

In Hamburg gilt bereits seit 1. Januar 2023 die Solardach-Pflicht für Neubauten

Die Hansestadt erließ bereits Ende 2020 eine Verordnung zur Solarpflicht auf Neubauten. Hamburg war damit eines der ersten Bundesländer, das eine Photovoltaik-Pflicht vorschreibt: Im Klimaschutzgesetz des Stadtstaates wurde die Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage auf Dächern von Häusern, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt, fest verankert.

Die Begrenzung des Klimawandels ist eine herausragende politische und gesellschaftliche Verantwortung. 

Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) 

Auch in Bremen startet die Solardach-Pflicht im Mai 2023. Die Photovoltaik-Auflage soll dort aber – anders als bisher in Hamburg – auch für ältere Gebäuden gelten. Nämlich dann, wenn das Dach grundsaniert werden muss.

Hamburgs Umweltsenator Kerstan: „Wollen und müssen beim Klimaschutz Vorreiter sein und bleiben“

Hamburg bessert an dieser Stelle nun also nach: „Und wir bleiben ehrgeizig: Der CO₂-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, wir sind damit noch etwas ehrgeiziger als der Bund. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO₂-neutral leben und wirtschaften“, erklärte der Umweltsenator.

Die Ampel hatte immerhin kürzlich beschlossen, Mieter zulasten von Vermietern bei der CO₂-Abgabe zu erleichtern, um Eigentümer zum klimafreundlichen Baumaßnahmen zu bewegen.

Diese Gesetzesänderungen sollen bereits 2024 in Kraft treten

Klimaschutzgesetz: Hamburg beschließt Solardach-Pflicht für Parkplätze ab 2024

Das neue Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das Anfang 2024 in Kraft treten soll, sieht außerdem vor, dass neue Parkplätze mit 35 Stellplätzen oder mehr nur noch gebaut werden dürfen, wenn sie mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden.

Wir erwarten eine CO₂-Einsparung in Höhe von bis zu drei Millionen Tonnen bis 2030.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

„Durch die einzelnen ordnungsrechtlichen Maßnahmen wird eine CO₂-Einsparung in Höhe von bis zu drei Millionen Tonnen bis 2030 erwartet“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Aufgrund der hohen Investitionskosten, die vor allem erstmal auf Hamburgs Immobilieneigentümer zukommen, kündigte der Senat ab 2024 Förderprogramme an. Kerstan gibt aber zu verstehen: „Wer die nächsten drei Jahre abwartet, der muss ab 2027 auf eigene Rechnung ohne Förderung die Pflicht erfüllen.“

Umweltschützer kritisieren „erhebliche Lücke“ zwischen Anspruch und Inhalt

Die angestrebten Ziele der Gesetzesänderungen klingen erstmal knackig. Doch Umweltschützer kritisieren wie die Aktivisten, die gegen ein zu lasches Klimaschutzgesetz Anklage erheben, „eine erhebliche Lücke“ zwischen dem Anspruch und den Inhalten des Gesetzes.

Der Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Lucas Schäfer, moniert unter anderem, dass das Gesetz keine enge Überwachung vorsieht. „Erst im Jahr 2030 zu erkennen, dass leider die Klimaziele nicht erreicht wurden, können wir uns unter keinen Umständen mehr leisten.“ 

„Wird selbst erklärten Anspruch, erste klimaneutrale Industriegroßstadt Europas zu werden, nicht gerecht“

„Mit diesem Klimaschutzgesetz wird Bürgermeister Peter Tschentscher dem selbst erklärten Anspruch, Hamburg europaweit zur ersten klimaneutralen Industriegroßstadt zu machen, nicht gerecht. Das Mindeste, was der Senat jetzt braucht, ist eine massive Personalstärkung in der Umweltbehörde, um beim Ausbau von Windkraft und Solarenergie endlich voranzukommen und gleichzeitig alle Möglichkeiten, Energie einzusparen, effektiv zu nutzen“, so das Fazit von Schäfer.

Auch interessant

Kommentare