Schon wieder: Häftling flüchtet bei Freigang in Hamburg – Behörde zieht Konsequenzen
Erneut ist es einem Strafgefangenen gelungen, während eines Freiganges aus der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel zu fliehen.
Hamburg – Nachdem es dem Schwerverbrecher Karl Laubinger* immer wieder gelungen war, während Freigängen aus dem Gefängnis zu fliehen*, flüchtete nun auch ein weiterer Gefangener. Bei einem Freigang, begleitet durch zwei Justizbeamte, gelang dem 48-jährigen Häftling David M. die Flucht. Ihm war von der Anstalt am Nachmittag des 31. März 2022 eine zweistündige Ausführung für ein Treffen mit Familienangehörigen in der näheren Umgebung in Hamburg* gewährt worden.
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Gefängnisausbruch in Hamburg: Strafgefangener bei Ausführung geflüchtet

Gegen 16:15 Uhr ging David M. auf die Toilette. Diesen unbeaufsichtigten Moment nutzte der Häftling zur Flucht. Als die Verfolgung durch die Justizbeamten ohne Erfolg blieb, alarmierten die Beamten die Polizei Hamburg* und leiteten eine großangelegte Fahndung ein, ohne Erfolg.
Gefangener flüchtet während Freigang: Gefängniswärter können ihn nicht einfangen
Der mehrfach vorbestrafte David M. verbüßte langjährige Freiheitsstrafen wegen verschiedener Eigentumsdelikte in der JVA Fuhlsbüttel*. Von dort wurde er Ende 2017 im Rahmen einer Ausbildung in den offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Glasmoor verlegt. Sein Verhalten im Gefängnis war beanstandungsfrei, die Ausbildung absolvierte er erfolgreich.
Weil er jedoch im Verdacht stand, während des offenen Vollzuges erneut straffällig geworden zu sein, wurde er im Dezember 2018 zurück nach Santa Fu verlegt. Kurz bevor er seine Haftstrafen abgesessen hatte, verurteilte ihn das Landgericht Kiel im Februar 2022 wegen der während des offenen Vollzuges begangenen Straftaten wegen gewerbsmäßiger Bandendelikte zu einer weiteren langjährigen Gesamtfreiheitsstrafe.
Geflüchtete beging während vorherigem Ausgang bereits Straftaten!
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Nach seiner Rückverlegung entschied die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, ihm ab Oktober 2019 wieder Lockerungen zu gewähren. Nachdem er zunächst gefesselte Ausführungen erhalten hatte, gewährte ihm die Anstalt ab Februar 2020 ungefesselte Ausführungen. Aktuell hatte er bis zum 31. März 2022 bereits zehn solcher Lockerungen beanstandungsfrei absolviert.
Flucht von Gefangenem in Hamburg: Ausbruch hat Folgen für alle Freigänger
Bis zur Aufklärung des Vorfalls hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz angeordnet, dass Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit grundsätzlich nur noch gefesselt erfolgen dürfen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. * 24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA