Rente mit 63: Ohne Abzüge in den Ruhestand – das gilt es zu beachten

Das Renteneintrittsalter wird in den kommenden Jahren in Deutschland schrittweise auf 67 angehoben. Doch auch der Ruhestand und damit die Rente mit 63 ist möglich.
Berlin/Bremen – Der Ruhestand und somit auch die Rente spielt nicht erst seit gestern eine wichtige Rolle in Deutschland. Seit mehr als 130 Jahren gibt es die gesetzliche Rentenvorsorge in Deutschland. 1891 wurde das zwei Jahre zuvor beschlossene Gesetzespaket als letztes Puzzleteil der von Reichskanzler Otto von Bismarck auf den Weg gebrachten Sozialgesetzgebung eingeführt, mit der dieser den modernen Sozialstaat begründete.
Name: | Altersrente |
Historischer Ursprung der Rentengesetzgebung: | „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 |
Deutsche in Rentenbezügen 2020 insgesamt: | rund 21 Millionen |
Durchnittsrente in Deutschland 2021: | 1.539 Euro brutto |
Rente mit 63 in 2022: Knapp die Hälfte der Rentner erhält nur 1000 Euro
Auch im Jahr 2022 geht es bei der Rente, wie kreiszeitung.de über die Rente mit 63 berichtet, heruntergebrochen nur um die Frage, wie lange gearbeitet und damit eingezahlt werden muss und was deswegen am Ende ausbezahlt wird. Aktuell erhält knapp die Hälfte der Rentner weniger als 1000 Euro, wie kürzlich eine Anfrage eines AFD-Politikers im Bundestag ergab. Laut Bundesamt für Statistik arbeiten die Deutschen im Schnitt 64,2 Jahre bis zur Rente. Angehoben wird das Renteneintrittsalter in den kommenden Jahren schrittweise gar auf 67. Immer mehr Deutsche setzen sich jedoch schon früher zur Ruhe: Dank der Rente mit 63 ist es möglich, doch nicht nur beim Antrag und den Steuern gibt es einiges zu beachten* damit die vorzeitige Altersruhe auch ganz ohne Abzüge genossen werden kann,
Altersrente, Grundrente, Erwerbsminderungsrente: Diese Rentenformen gibt es neben der Rente mit 63
Beim Komplex Rente wird zwischen verschiedenen Modellen unterschieden. Die Altersrente gilt dabei für Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt haben. 2019 umfasste diese Gruppe rund 18,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen und damit den größten Teil der 25,8 Millionen Rentner in Deutschland. Jede fünfte Altersrente lag demnach 2021 bei unter 500 Euro*. Wer in die sogenannte vorgezogene Altersrente gegangen ist, also das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hat, kann sich zur Rente noch etwas dazu verdienen. Bis zu 46.060 Euro sind möglich, ohne dass bei der Rente 2022 Abzüge entstehen.*
Dazu gibt es etwa noch die Grundrente beziehungsweise Grundsicherung die 2021 eingeführt wurde. Dieses Model ist für alldiejenigen vorgesehen, die zwar lange gearbeitet und eingezahlt haben, deren Rente allerdings nicht ausreicht und durch diese Leistung aufgestockt wird. Einen Anspruch auf 418 Euro mehr im Monat haben im Jahr 2022 bestimmte Gruppen bei der Grundrente.
Auch die Witwen- und (Halb)waisenrente oder die sogenannte private Riester-Rente* werden bezogen. Die hat in Deutschland zwar eine lange Tradition, wird von Experten jedoch schon lange nicht mehr als zukunftsfähig angesehen. Die Altersrente ist dabei die reguläre und damit die am weitesten verbreitete Form der Rente. Rente mit 63 meint dabei also eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente, die vorgezogene Altersrente. Auch andere Rentenbezüge machen einen früheren Renteneintritt möglich, dabei handelt es sich allerdings meist um Erwerbsminderungsrente.
Rente mit 63 beliebter als erwartet – Hat sich der Gesetzgeber verkalkuliert?
Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 45 Beitragsjahre vorzuweisen, müssen sie nicht mit Abzügen rechnen. Doch auch ein früherer Einstieg ist möglich und von dieser Möglichkeit machen immer mehr Deutsche bei der Rente mit 63 Gebrauch. So ging die Bundesregierung bei der Schaffung dieser Möglichkeit für alle nach 1953 Geborenen im Jahr 2014 von 200.000 Menschen jährlich aus, die sich vom Arbeitsmarkt in die Rente mit 63 verabschieden. 2018 wählten allerdings schon 240.000 Menschen im Jahr das verfrühte Ausscheiden aus dem Berufsleben. Hat sich die Bundesregierung bei der Rente mit 63 also etwa verkalkuliert?*
Rente mit 63: Das sind die Voraussetzungen für abzugsfreien Frühruhestand – Geburtsjahr vor 1953 und 45 Beitragsjahre
Um ohne Abzüge die Rente mit 63 genießen zu können, muss das Geburtsjahr der Antragssteller vor 1953 liegen. Als zweites wichtiges Kriterium müssen 45 Beitragsjahre vorgewiesen werden. Allerdings zählen zu dem Zeitraum nicht nur die Jahre sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das Bundesarbeitsministerium unter Führung von Minister Hubertus Heil (SPD) hat folgende Liste mit den Kriterien für die Rente mit 63 veröffentlicht:
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
- Zeiten einer versicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung wie beispielsweise ein Minijob mit eigener Beitragszahlung
- Zeiten im Wehr- oder Zivildienst
- Zeiten in denen Angehörige nicht erwerbsmäßig gepflegt wurden
- Zeiten der Kindererziehung (Bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes)
- Zeiten der Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosigkeit oder in denen Leistungen der beruflichen Weiterbildung in Anspruch genommen wurden (Ausgenommen sind hier die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn, es sei denn die Arbeitslosigkeit liegt wegen einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebenden vor)
- Zeiten mit Krankengeldbezug oder wenn Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, oder Insolvenzgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebenden) bezogen wurde
- Auch Zeiten der freiwilligen Versicherung spielen hier mit hinein, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit vorliegen (Ausnahme: Die letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen)
- Ersatzzeiten
Früher in den Ruhestand wie mit der Rente mit 63: So können Rentenabzüge ausgeglichen werden
Abzüge für das verfrühte Eintreten in den Ruhestand können allerdings auch ausgeglichen werden. Wie die WAZ berichtet, kann das Mittels einer freiwilligen Zahlung geschehen. Die Zeitung führt dabei das Beispiel einer Bruttorente in den alten Bundesländern in Höhe von 800 Euro im Monat an, bei dem bei einem um ein Jahr vorgezogenen Renteneintritt Abzüge in Höhe von 3,6 Prozent beziehungsweise 28,80 Euro zu verbuchen seien.
Um den Wegfall auszugleichen, schreibt die Zeitung, müssten rund 6750 Euro freiwillig und vorab an die Rentenversicherung gezahlt werden. Ausgleichzahlungen dieser Art können ab dem 50. Lebensjahr geleistet werden, so die WAZ weiter. *kreiszeitung.de, merkur.de, fr.de und tz.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.