20 Extremisten in Hamburg dürfen eine Waffe besitzen – „Nicht hinnehmbar“
Wer in Deutschland eine Waffe besitzen möchte, braucht dazu eine sogenannte waffenrechtliche Erlaubnis. In Hamburg gibt es immer mehr – in der rechten Szene.
Hamburg – 20 vom Verfassungsschutz als Extremisten eingestufte Personen dürfen in Hamburg legal eine Waffe besitzen. Vor allem im rechtsextremen Bereich gebe es eine Zunahme sogenannter waffenrechtlicher Erlaubnisse, sagte der Innenexperte der Linksfraktion, Deniz Celik, der Deutschen Presse-Agentur. Waren es seinen Angaben zufolge 2016 noch sechs Personen aus diesem Spektrum, die über eine solche Erlaubnis verfügten, stieg ihre Zahl 2020 bereits auf zehn Personen und lag Ende Februar dieses Jahres bei zwölf, wie eine Schriftliche Kleine Anfrage nun ergab.
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Reichsbürger und Rechtsextreme mit Waffenschein in Hamburg: „Anlass zur Sorge“
Weitere sieben Personen mit Waffenschein werden laut Senatsantwort der Reichsbürger- oder Selbstverwalterszene zugerechnet. Eine Person stammt demnach aus dem vom Verfassungsschutz neu definierten Extremismusphänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, dem vor allem Menschen aus der Corona-Leugner-Szene angehören.„Dass immer mehr Rechte, Reichsbürger und Querdenker legal Waffen besitzen dürfen, ist nicht hinnehmbar“, sagte Celik. „Wir fordern die zuständigen Behörden dazu auf, Nazis und andere Menschenfeinde vollständig zu entwaffnen.“

Gerade die Bewaffnung von Personen aus dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ sei für ihn Anlass zur Sorge. Der tödliche Schuss auf einen jungen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein aus der Waffe eines Corona-Maßnahmen-Gegners im September vergangenen Jahres habe gezeigt, „dass verbale Drohungen und Gewaltfantasien auch in die Tat umgesetzt werden“, sagte Celik.
In jedem Fall, in dem es Extremismus-Hinweise gebe, gebe es in Hamburg eine Einzelfallprüfung zur Versagung oder zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, schreibt der Senat. Entsprechende Personen dürften die Erlaubnis nur dann behalten, „wenn die Nachweise für einen waffenrechtlichen Entzug beziehungsweise eine Versagung rechtlich nicht ausreichend oder rechtlich nicht zu verhindern sind, da die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug oder die Versagung nicht ausreichend vorliegen“.
Extremisten in Hamburg mit Waffenschein: Fünf Personen wurde die Erlaubnis entzogen
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Seit Februar 2020 seien fünf Personen aus dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ Erlaubnisse entzogen worden. Im Phänomenbereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ waren es demnach zwei, ebenso wie im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. In allen Fällen sei die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festgestellt worden. (DPA) *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.