Vergewaltigung im Stadtpark Hamburg: Kommen die Angeklagten straffrei davon?

Am 10. Mai startet der Prozess um die Vergewaltigung eines jungen Mädchens im Hamburger Stadtpark. Doch es fehlen noch immer die Beweise.
Hamburg – Es war eine laue Sommernacht im Sommer 2020. Hunderte junge Leute verbrachten den Abend im Hamburger Stadtpark, feierten teils ausgelassen und tranken Alkohol. Am Rande dieser Szenerie kam es an diesem Abend zu einer so schrecklichen Tat, die selbst für die Ermittler nur schwer zu ertragen ist. Elf junge Männer sollen ein erst 15-jähriges Mädchen im Gebüsch des Stadtparks vergewaltigt haben. Die 15-Jährige soll ein unvorstellbares Martyrium erlebt haben, hieß es in Polizeiberichten.
Nach einer privaten Geburtstagsfeier im Stadtpark verlor das junge betrunkene Mädchen wohl den Anschluss zu ihrer Gruppe. Im Dunkeln torkelte die 15-Jährige dann durch den Park, als sie von einem der späteren Tatverdächtigen angesprochen und in ein Gebüsch nahe der Festwiese gezogen worden sein soll. Rund zwei Stunden sollen bis zu elf Männer im Alter von 17 bis 21 Jahren die 15-Jährige vergewaltigt haben, ehe sie entkommen konnte. Als Trophäe der widerwärtigen Tat soll einer der Verdächtigen sogar ein Video der Tat aufgenommen haben. Später raubte er dem Mädchen noch ihre Handtasche und das Portemonnaie.
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Nach mutmaßlicher Vergewaltigung im Stadtpark: Hetzjagd auf die Beschuldigten im Netz nimmt ihren Lauf
Auf die Tat vor 20 Monaten folgten Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft. In Facebookposts und Videos, wurden Bilder, Namen und Adressen der Tatverdächtigen der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Stadtpark veröffentlicht. Eine kaum zu vergleichende öffentliche Hetzjagd auf die Verdächtigen im Netz nahm ihren Lauf. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aufruf zur Selbstjustiz wurden mittlerweile 144 Strafverfahren eingeleitet.
Vergewaltigung in Hamburg: Elf Angeklagte müssen sich vor Gericht verantworten
Am Dienstag, 10. Mai 2022, müssen sich die elf heute 18 bis 21 Jahre alten Angeklagten im Raum 300 im Strafjustizgebäude für die Tat verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält die Angeklagten für die Peiniger des Mädchens. Die Anklage stützt sich auf rund 40 Zeugenaussagen und neun gefundenen DNA Spuren. Tausende Seiten an Ermittlungsarbeit wurden seither geleistet, doch eindeutige Beweise gibt es keine.
Die Hauptaufgabe des Gerichts besteht nun darin aufzuklären, was genau an jenem Abend geschah und herauszufinden, welchen Teil welcher Angeklagte zu dieser schrecklichen Tat beigetragen hat. Laut einem Bericht des Hamburger Abendblatts wirft die Staatsanwaltschaft keinem der Angeklagten vor, das Mädchen plötzlich vergewaltigt zu haben, sie hätten mutmaßlich nicht einmal „gegen den erkennbaren Willen“ des Mädchens gehandelt. Die Anklage beruft sich auf den seit 2016 geltenden Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Doch zu einer solchen Zustimmung soll die 15-Jährige wohl aufgrund ihres Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage gewesen sein. Diesen Zustand sollen die Beschuldigten bewusst ausgenutzt haben.
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Strafrechtsexpertin: „Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass die Beschuldigten keine Haftstrafe antreten müssen“
Laut einer Expertin für Strafrecht sei es jedoch recht unwahrscheinlich, dass tatsächlich einer der Angeklagte in Haft muss. Für Jugendliche gibt es nämlich keine vorgegebenen Strafrahmen. Die Bestrafung von so jungen Tätern erfolgt laut der Expertin je nach Reifegrad des Beschuldigten. Nach den bisher bekannten Umständen der Tat und den mangelnden Beweisen der Staatsanwaltschaft hält sie es nicht für unwahrscheinlich, dass die Beschuldigten keine Haftstrafe antreten müssen.