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Erpresserbrief der Letzten Generation ein Fall für Generalbundesanwalt?

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Von: Elias Bartl

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Klimaaktivisten blockieren Straße in Hamburg
Klimaaktivisten blockieren Straße in Hamburg (Archivbild) © Bodo Marks/dpa

Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ drohen mit maximaler Störung der öffentlichen Ordnung in Hamburg, wenn die Stadt ihren Forderungen nicht nachkommt.

Hamburg – Nach der ultimativen Drohung von Klimaaktivisten, die öffentliche Ordnung in Hamburg zu stören, stellt sich die Polizei auf entsprechende Aktionen ein. „Die Hamburger Polizei bereitet sich intensiv vor und wird bei etwaigen Straftaten in Verbindung mit den angedrohten Störungen konsequent einschreiten“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Mittwoch.

Die Gruppe Letzte Generation fordert, dass die Stadt sich ihren Forderungen nach Bildung eines sogenannten Gesellschaftsrates zur Lösung der Klimakrise anschließt. Andernfalls wollen sie ab kommenden Dienstag „für eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung“ sorgen, wie sie in einem Schreiben an Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und die Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt hatten.

Erpresserbrief der „Letzten Generation“ an die Hamburger Politik

Zusammen mit einem Kollegen leitet die 22-jährige Sozialarbeiterin Lea-Maria Rhein aus Lüneburg die Hamburger Gruppe der Letzten Generation
Zusammen mit einem Kollegen leitet die 22-jährige Sozialarbeiterin Lea-Maria Rhein aus Lüneburg die Hamburger Gruppe der Letzten Generation © Elias Bartl

Der Senat hatte das Schreiben zur Prüfung strafrechtlicher Aspekte an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet. Aus polizeilicher Sicht sei der Sachverhalt klar und zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, hieß es dazu aus der Innenbehörde. In Betracht komme hier insbesondere der Paragraf 106 Strafgesetzbuch, Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans. „Bei allem Verständnis für Engagement im Klimaschutz – der Versuch einzelner, einer demokratisch gewählten Regierung ihren Willen aufzuzwingen, ist zutiefst undemokratisch und kann nie legitim sein“, sagte Grote. „Ein demokratischer Staat darf sich nie durch Drohungen in seinem Handeln beeinflussen lassen.“

Drohschreiben der Letzten Generation, ein Fall für den Generalbundesanwalt?

Und tatsächlich könnten die von den Klimaaktivisten angedrohten Störaktionen in Hamburg jetzt ein Fall für den Generalbundesanwalt werden. Das habe die Prüfung der Staatsanwaltschaft ergeben, sagte Sprecherin Liddy Oechtering am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Drohung war an Senat und Bürgerschaft gerichtet gewesen. Das könne ein Verstoß gegen Paragraf 105 und 106 des Strafgesetzbuches sein, wo es um Nötigung von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern gehe. „Da gibt es eine ausschließliche Zuständigkeit des Generalbundesanwalts“, sagte Oechtering.

Katharina Fegebank bei einem Pressetermin
Hamburgs zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank spricht sich klar gegen die Drohung der Letzten Generation aus. © Chris Emil Janssen / Imago

Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank zeigte ebenfalls kein Verständnis für die Drohung. „Den vorliegenden Brief der Letzten Generation finde ich völlig daneben“, sagte die Grünen-Politikerin der „Mopo“. „Erpressungsversuche dieser Art erweisen dem wichtigen Kampf gegen die Klimakrise einen Bärendienst.“ Sie warnte vor einer Spaltung der Gesellschaft. „Wir brauchen weiterhin einen breit getragenen gesellschaftlichen Konsens für den Klimaschutz.“

Der Umweltexperte der Linksfraktion, Stepahn Jersch, zeigte Verständnis, wenn klimabewegte Menschen angesichts der Klimakatastrophe verzweifeln. „Trotzdem kann es nicht im Interesse des Klimaschutzes und der Demokratie sein, die eigenen Forderungen ultimativ mit der Drohung einer ‚maximalen Störung der öffentlichen Ordnung‘ zu untermauern.“ (DPA/EB)

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