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Erstmals nach 20 Jahren wird Tanzverbot in Hamburger Clubs hart durchgesetzt

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Von: Fabian Raddatz

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Das Ende des Tanzverbots am Karfreitag – das hat das Clubkombinat Hamburg gefordert. Ein so starker Einschnitt sei „nicht mehr zeitgemäß“.

Hamburg – Das Clubkombinat – ein Zusammenschluss von Hamburger Clubs, Bars und Kneipen mit rund 170 Mitgliedern – hat ein Ende des Tanzverbots in Hamburg am Karfreitag verlangt und übermäßig harte Kontrollen beklagt. „Ein generelles Tanzverbot, unabhängig davon, ob Personen in ihrer Religionsausübung gestört werden, hält das Clubkombinat für unverhältnismäßig“, sagte Vorstand Claudia Mohr am Freitag.

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An Karfreitag gilt auch in Hamburg offizielles Tanzverbot. Die Club-Betreiber wehren sich jetzt. © Matthias Balk/dpa/Symbolbild

Ein so starker Einschnitt in die Rechtsgüter Dritter sei nicht mehr zeitgemäß. „Es ist gerade nicht Aufgabe des Staates, die Interessen einer Religionsgemeinschaft durchzusetzen und den Hamburgerinnen und Hamburgern Vorschläge oder Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit zu gestalten haben – auch nicht an einem einzigen Tag im Jahr.“

„Wir vermuten eine koordinierte Aktion gegen die Clubs – ohne jegliche Vorwarnung“

Nach Angaben des Clubkombinats hat die Stadt das erste Mal seit 20 Jahren Musikclubs in den Bezirken Altona und Mitte auf Grundlage des Tanzverbots zu Ostern unter der Androhung von Bußgeld schließen lassen. „Wir vermuten eine koordinierte Aktion gegen die Clubs – ohne jegliche Vorwarnung“, klagte Mohr. Bereits seit 1957 dürfen am Karfreitag eigentlich zwischen zwei Uhr morgens bis zwei Uhr des Folgetages keine Veranstaltungen stattfinden, die den ernsten Charakter des Tages nicht wahren.

Erstmals seit 2003 – damals unter Innensenator Ronald Schill – sei dieses Verbot nun wieder aktiv kontrolliert und von der Polizei unter anderem im Club Uebel & Gefährlich durchgesetzt worden. Auch der Hamburger Berg auf St. Pauli sei von Schließungen betroffen. Dabei sei dort bislang ein Herunterregeln der Musik-Lautstärke der Musik und das Schließen der Türen als praktikable Variante geduldet worden.

Tanzverbot an Ostern: Das steckt dahinter

An Karfreitag, einer der gesetzlichen Feiertage zu Ostern, gilt ein allgemeines Tanzverbot in Deutschland. Das Verbot wird in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Neben Tanzveranstaltungen sind auch Umzüge oder Sport-Events in der Hansestadt verboten, da der Karfreitag als stiller Feiertag gilt. Auch der Hamburger Dom 2023 hat Karfreitag zu. Der Hintergrund: Veranstaltungen sind an Karfreitag den Kirchen vorbehalten. Ostern!

Während das Tanzverbot in Hamburg 2023 erst an Karfreitag beginnt und bis Karsamstag geht, ist in Niedersachsen bereits Gründonnerstag das Tanzen untersagt. Das Feiertagsrecht des Landes Niedersachsen sieht vor, dass erst in der Nacht auf Ostersonntag die Musikanlagen ab 0 Uhr wieder hochgefahren werden dürfen. Private Feiern, im Vereins- oder Familienkreis, seien erlaubt – ebenso Konzerte, die lediglich zur musikalischen Darbietung dienen. (far/dpa)

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