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Nach Hamburg-Blockade: Klima-Kleber müssen in Sofort-Haft

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Von: Sebastian Peters

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Klimaaktivisten legen Verkehr auf den Elbbrücken lahm
Klimaaktivisten legten den Verkehr auf den Elbbrücken lahm (Archivfoto) © Jonas Walzberg/dpa

Sie wurden getreten und geschubst. Jetzt sitzen zwei in Sofort-Haft. Nach der Blockade der Elbbrücken müssen zwei Aktivisten in Haft.

Update am 29 um 17:38 Uhr: Nun doch nicht. Im Fall der inhaftierten Klima-Kleber von den Hamburger Elbbrücken hat sich der Fall plötzlich geändert. Das Gericht hat entschlossen, die Aktivisten mit sofortiger Wirkung wieder freizulassen. Mehr dazu können Sie bei 24hamburg.de nachlesen.

Nach Blockade auf den Hamburger Elbbrücken – Aktivisten zuerst in Haft, jetzt wieder frei

Erstmeldung am 27.03.2023 um 19:03 Uhr: Hamburg – Zwei Mitglieder der Klimaaktivistengruppe Letzte Generation werden nach ihrer Blockade auf den Hamburger Elbbrücken zehn Tage inhaftiert. Diese Entscheidung wurde am Sonntag von einem Richter des Amtsgerichts Hamburg getroffen, nachdem eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt wurde. Die beiden Personen, ein 19-Jähriger und eine 27-Jährige, werden erst am 4. April um Mitternacht freigelassen, wie ein Polizeisprecher am Montag, 27. März 2023, mitteilte.

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Nach Blockade auf den Hamburger Elbbrücken – Aktivisten bleiben bis 4. April in Gewahrsam

Am Samstag, 25. März 2023, blockierte eine Gruppe von Aktivisten der Letzten Generation mehrere Stunden lang den Verkehr auf den Elbbrücken, wodurch sich kilometerlange Staus bildeten. Vier Personen hatten sich dabei mit schnellbindendem Beton festgeklebt.

Was fordern die Klimaaktivisten überhaupt? 24hamburg.de sprach mit zweien, die auf der Köhlbrandbrücke klebten

Lilli klebte sich mit weiteren Aktivisten auf die Köhlbrandbrücke
Lilli klebte sich mit weiteren Aktivisten auf die Köhlbrandbrücke © Sebastian Peters

Außer dem 19-Jährigen und der 27-Jährigen wurden weitere fünf Personen kurzzeitig inhaftiert, darunter zwei Frauen im Alter von 16 und 22 Jahren sowie drei Männer im Alter von 22, 24 und 50 Jahren. Ein Ermittlungsverfahren wurde auch gegen einen Lkw-Fahrer eingeleitet, der angeblich einem Aktivisten in den Bauch getreten hat.

Polizei: Legitime Verwendung von Zwangsmitteln

Einer der Blockierer äußerte sich zu dem Vorfall und sagte der „Hamburger Morgenpost“, dass der Tritt ihn zum Glück nicht verletzt hatte. Viel schockierender sei für ihn die Gewalt gewesen, die er durch die Polizei erlebt hatte.

Der Polizeisprecher sagte dem Blatt, dass die Polizeikräfte berechtigt sind, unmittelbare Zwangsmittel anzuwenden, falls tatsächlicher oder vermuteter Widerstand geleistet wird. Vor dem Einsatz werden die Beamten die Zwangsmaßnahme angedroht und zum freiwilligen Verlassen des Ortes aufgefordert.

Am Montag, 27. März 2023, haben Einsatzkräfte der Polizei besonders „Klima-Kleber gefährdete Punkte“ geschützt. Einsatzfahrzeuge standen an den Elbbrücken und an der Köhlbrandbrücke Schmiere.

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