Nach Ausbruch und Flucht in Hamburg: „Santa Fu“-Häftling bleibt verschwunden
Nach dem Ausbruch eines Häftlings aus der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel fehlt weiter jede Spur. Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach dem Flüchtigen.
Hamburg – Der „Ausbrecher-König“ ist längst zurück und sitzt wieder – wie man es so schön sagt – hinter „schwedischen Gardinen“, doch dafür hält nun inzwischen ein weiterer Gefangener die Polizei Hamburg gleichermaßen in Atem und auf Trab: Nachdem Schwerverbrecher Karl Laubinger immer wieder während Freigängen aus dem Gefängnis fliehen konnte, ist nun am 31 März 2022 dem 48-Jährigen David M. die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Hamburg-Fuhlsbüttel gelungen, wie 24hamburg.de/blaulicht bereits berichtete.
Bittere Nachricht und Erkenntnis für die Hamburger Polizei: Von dem „Santa Fu“-Häftling fehlt auch weiterhin jede Spur!
Lesen Sie weitere Blaulicht-Meldungen wie: Trümmerfeld nach Unfall in Lokstedt: BMW überschlägt sich – acht Autos beschädigt.
Nach Ausbruch und Flucht aus „Santa Fu“: Justizbehörde zieht Konsequenzen in der JVA Fuhlsbüttel
Wie ein Sprecher der Polizei am Wochenende offiziell erklärt hat, wird aktuell weiterhin nach David M. gefahndet – und das bislang ohne ein Ergebnis. Bei einem Freigang, begleitet durch zwei Justizbeamte, gelang dem 48-jährigen am 31. März 2022 die Flucht aus „Santa Fu“. An diesem Tag war ihm am Nachmittag eine zweistündige Ausführung für ein Treffen mit Familienangehörigen in der näheren Umgebung in Hamburg gewährt worden. Im Rahmen dieser Ausführung ging David M. gegen 16:15 Uhr auf die Toilette. Diesen unbeaufsichtigten Moment nutzte der Häftling zur Flucht.

Täglich die spannendsten Hamburg-Nachrichten direkt ins Postfach.
Als die Verfolgung durch die Justizbeamten ohne Erfolg blieb, alarmierten die Beamten die Polizei Hamburg und leiteten eine großangelegte Fahndung ein. Ohne Erfolg. Und dabei bleibt es auch weiterhin. Und das wiederum hat Konsequenzen für andere Häftlinge: Bis zur Aufklärung des Vorfalls um die Flucht von David M. aus der JVA Fuhlsbüttel wird in Hamburg die Justizbehörde sogenannte „Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit“ grundsätzlich nur noch in gefesseltem Zustand erlauben. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. * 24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.