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Mord an den Michelwiesen: Mann starb wegen 250 Euro

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Von: Sebastian Peters

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Ermittler und Polizisten stehen an dem mit Flatterband und einem weißen Zelt abgesperrten Tatort
Ermittler und Polizisten stehen an dem mit Flatterband und einem weißen Zelt abgesperrten Tatort. © Jonas Walzberg/DPA

Das Urteil im Mordfall an den Michelwiesen ist nun rechtskräftig. Demnach erstach ein 47-jähriger Mann einen 62-jährigen Mann wegen 250 Euro.

Hamburg – Das Urteil im Mordfall, bei dem ein 47-Jähriger einen 62-jährigen Mann ausgeraubt und getötet haben soll, um an dessen Bargeld in Höhe von 250 Euro zu gelangen, ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat am 26. April 2023 die Revision des Angeklagten verworfen, wodurch das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2022 bestätigt wurde.

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Urteil im Mordfall um 250 Euro rechtskräftig: Lebenslange Haft für 47-jährigen Italiener

Der Angeklagte wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Mord ereignete sich am 28. März 2022 im Bereich der Michelwiese in Hamburg.

Der Angeklagte R. und das spätere Opfer G. hatten sich zuvor unabhängig voneinander in einer nahegelegenen Bar aufgehalten. Dort erfuhr der mittellose R., dass G. eine größere Bargeldsumme bei sich trug. Um an das Geld zu gelangen, folgte R. seinem späteren Opfer nach Verlassen der Bar in die Ditmar-Koel-Straße sowie den Hohlen Weg.

Dort lauerte er dem arglosen G. auf und stach ihm mit einem Messer wuchtig in den Hals. G. verstarb kurz darauf am Tatort. Nach der Tat begab sich R. zunächst in seine Wohnung, zog sich um und kehrte anschließend in die Bar zurück, um seine Geldschulden zu begleichen.

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