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Umfrage zeigt: Hamburger leiden zunehmend unter den steigenden Mietkosten

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Von: Elias Bartl

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Eine repräsentative Umfrage der Verbraucherzentrale zeigt nun, wie besonders junge Hamburger Mieter unter den steigenden Mietkosten leiden müssen.

Hamburg – Die allgemeine Teuerung infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine macht auch das Mieten von Wohnungen teurer. Gerade die Indexmieten werden auch in Hamburg für viele Mieter zur Belastung. Der repräsentative Hamburger Verbraucherschutz-Pegel der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, wie sich die Situation in Hamburg darstellt.

Hälfte der Hamburger Mieter hat Probleme, Kosten zu decken

Aufgrund der Teuerung spüren fast fünf von zehn Mietern in Hamburg wirtschaftliche Probleme, ein knappes Drittel sogar mittlere bis eher starke, heißt es in der Umfrage. Dabei fallen die Erhöhungen der Kaltmieten und der Nebenkosten für sich allein genommen teilweise noch verkraftbar aus.

Papierzettel mit Wohnungsgesuchen hängen an einem Pfeiler.
Die Mieten in Hamburg galten schon vor dem Krieg in der Ukraine als hoch, nahmen mit dem Konflikt aber nochmal zu. © Peter Kneffel/DPA

Problematisch kann es vor allem dort werden, wo beide Erhöhungen zusammenkommen. Dies ist bei 45 Prozent der Befragten der Fall. Der Anteil der Indexmietverträge liegt in Hamburg bei insgesamt 17 Prozent. Bei den Jüngeren (18-34 Jahre) liegt der Anteil wesentlich höher. Aufgrund der allgemeinen Teuerung scheinen solche Verträge eine besondere Rolle einzunehmen, da hier laut den Verbraucherschützern deutlich häufiger Mietrückstände zu verzeichnen sind als bei anderen Mietverträgen.

„Der Bund muss nun endlich handeln“

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, sagt: „Die Zahlen zeigen: Die Teuerung schlägt voll auf Hamburgs Mieter:innen durch. Viele haben finanzielle Sorgen oder wirtschaftliche Probleme. Preissprünge, wie wir sie gerade auch bei den Indexmietverträgen sehen, können viele Mieter:innen nicht verkraften. Hamburg hat eine Kappungsgrenze bei den Indexmieten vorgeschlagen. Der Bund muss nun endlich handeln, sonst droht weiteren Menschen die Überschuldung.“

Wichtige Ergebnisse der Studie im Überblick: 59 Prozent von einer Steigerung der Kaltmiete betroffen

Etwas mehr als die Hälfte der Befragten hat keine vertraglich festgelegte Mieterhöhung. 21 Prozent haben einen Staffelmietvertrag, 17 Prozent einen Indexmietvertrag. Bei den Indexmietverträgen sind die Altersunterschiede deutlich: Die Jüngeren verfügen fast dreimal häufiger über solche Verträge als Ältere (50-70 Jahre).

59 Prozent der Befragten sind aktuell von einer Steigerung der Kaltmiete betroffen, die meisten Erhöhungen erfolgten 2022. In vier von fünf Fällen betragen oder betrugen die Erhöhungen bis zu 100 Euro, etwas mehr als die Hälfte erfolgt wegen einer Anpassung an den Mietspiegel.

Verbraucherschutz: Viele junge Menschen haben einen Indexmietvertrag

Bei Indexmietverträgen wurde bei etwas mehr als drei von vier Befragten eine Erhöhung vorgenommen oder angekündigt. Ähnlich sieht es bei den Staffelmietverträgen aus. Bei den Mietverhältnissen ohne festgelegte Erhöhung waren dagegen mehr als die Hälfte nicht von einer Erhöhung betroffen und es war auch keine zum Zeitpunkt der Umfrage angekündigt.

In gut zwei Dritteln der Fälle erfolgte im Jahr 2022 eine Erhöhung der Mietnebenkosten – und damit noch häufiger als die Erhöhung der Nettokaltmiete. Hier würden sich die Auswirkungen der Energiepreiskrise deutlich zeigen, heißt es in einer Mitteilung der Hamburger Verbraucherschutz-Behörde.

Für Wohnraummietverträge sind Indexmieterhöhungen aus dem BGB zu streichen.“

Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e. V.

Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e. V., sagt: „Schon vor dem eklatanten Anstieg der Verbraucherpreise waren Indexmietverträge ärgerlich, weil sie meist genutzt wurden, um ohnehin schon überhöhte Mieten fortzuschreiben.“ Nun sei diese Form des Mietvertrages Standard geworden.

Indexmieten seien für Vermieter einfach, profitabel und Erhöhungen nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete, also den Mietenspiegel, beschränkt. Verhandeln lasse sich angesichts des engen Marktes nicht, so Sonnemann: „Verbraucherschutz tut Not: Für Wohnraummietverträge sind Indexmieterhöhungen aus dem BGB zu streichen.“

Umfrage unter Hamburger Mietern zeigt: Fünf Prozent aller Befragten haben Mietschulden

Bei 5 Prozent aller Befragten bestehen der Umfrage zufolge Mietrückstände. Bei Personen mit niedrigem Einkommen seien es 9 Prozent, bei Personen, die 50 Prozent oder mehr des Haushaltsnettoeinkommens für die Kaltmiete aufbringen, sogar 14 Prozent. Auffällig hohe Anteile von Haushalten mit Mietrückständen zeigten sich demnach bei Indexmietverträgen.

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