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Klassenausflug eskaliert – Barkeeper soll 15-Jährige am Hals gepackt und ihr Wodka eingeflößt haben

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Von: Felix Busjaeger

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Menschen auf der Großen Freiheit bei Nacht
Nachts ist auf der Reeperbahn immer was los. Hier die Große Freiheit mit ihren Bars und Clubs. 2021 wurde eine Gruppe Schülerinnen beim Lasertag-Spiel bestohlen. (Archivbild) © Lars Berg/imago

Barkeeper von der Reeperbahn soll Minderjährige zum Verzehr von Alkohol gezwungen und sie bestohlen haben. Der Fall wird vor dem Amtsgericht Hamburg verhandelt.

Hamburg – Ein Besuch auf der Reeperbahn in Hamburg verbinden viele Menschen mit ausgelassenen Feiern, lauten Partys und buntem Treiben. Dass die Situation auch kippen und gefährlich werden kann, mussten mehrere Schülerinnen einer zehnten Klasse einer Mädchenschule aus Weiden in der Oberpfalz bei einem Besuch einer Lasertag-Arena erfahren: Am Abend des 28. Septembers 2021 besuchten sie die Hamburger Partymeile – am Ende muss sich ein 45-jähriger Barkeeper wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Diebstahls vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Was war passiert?

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Prozess gegen Barkeeper in Hamburg: Mädchen bestohlen und am Hals gepackt

Ein paar Runden Lasertag sollten wohl das krönende Highlight einer Klassenfahrt nach Hamburg sein, doch für die Schülerinnen der Mädchenschule aus Bayern endete der Abend mit einem Desaster. Als die Mädchen ihren Spind mit ihren Wertsachen wieder öffnen wollten, fehlte Geld. An der Bar versuchte dann der Barkeeper, mehreren Schülerinnen gegen ihren Willen Alkohol einzuflößen. Dabei soll er eine 15-Jährige am Hals gepackt und ihr zehn Wodka-Shots in den Mund geschüttet haben. Das berichten mehrere Medien, unter anderem der NDR.

Der Prozess gegen den 45-jährigen Barkeeper läuft bereits seit Anfang Januar 2023. Die Anschuldigungen gegen ihn lauten unter anderem gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Hamburg. Während des Prozessauftakts beteuerte der Angeklagte seine Unschuld – und lieferte direkt eine Erklärung für die offensive „Unterstützung“ beim Alkoholverzehr: Er habe den minderjährigen Schülerinnen nur beim Trinken helfen wollen. Seiner Aussage nach geschah dies in Einverständnis.

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45-jähriger Barkeeper einschlägig vorbestraft – Prozess findet vor Amtsgericht Hamburg statt

Noch am Abend hatten die Schülerinnen gedroht, den Tatverdächtigen bei der Hamburger Polizei anzuzeigen. Daraufhin soll der 45-Jährige die Beträge aus eigener Tasche erstattet haben. Ursprünglich hatte der Verteidiger des Angeklagten beantragt, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Da der Barkeeper allerdings einschlägig vorbestraft ist, hatte der Richter dies abgelehnt.

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