Kippe am Hauptbahnhof kostet Mann knapp 700 Euro
Ein Mann trug keine Mund-Nasen-Bedeckung und rauchte am Hamburger Hauptbahnhof außerhalb des Raucherbereichs. Die Zigarette kostete ihm knapp 700 Euro.
Hamburg – Das Rauchen außerhalb des vorgesehenen Bereichs wurde auf einmal richtig teuer. Am 13. April 2022 berichtet die Bundespolizei Hamburg über einen Vorfall, der sich bereits am Vorabend gegen 22.30 Uhr ereignet hatte. Den Beamtinnen und Beamten sprang ein 28-jähriger Mann ins Auge. Nach Polizeiangaben trug dieser keine Corona-Maske und rauchte seine Zigarette außerhalb des Raucherbereichs. Das wurde richtig teuer: Der Mann musste knapp 700 Euro zahlen.
Stadt in Deutschland: | Hamburg |
Fläche: | 755,2 km² |
Bevölkerung: | 1,841 Millionen |
Bürgermeister: | Peter Tschentscher |
Mann raucht außerhalb des Raucherbereichs und muss knapp 700 Euro zahlen
Zwei Ordnungswidrigkeiten hatte die Bundespolizei, die in Hamburg zuletzt etwa wegen eines flüchtigen Mannes im Einsatz war, schon registriert. Das Missachten der Maskenpflicht und dem Rauchen außerhalb des Raucherbereichs. Wenig später kam noch eine weitere Straftat ans Tageslicht. In einer Polizeimitteilung heißt es, dass der 28-jährige Mann aufgrund eines „unerlaubten Entfernens vom Verkehrsunfallort“ per Haftbefehl gesucht wurde. In der Vergangenheit wurde gegen ihn eine Geldstrafe von 2250 Euro verhängt. Bis zur polizeilichen Kontrolle wäre allerdings nach wie vor ein Betrag von 450 Euro offen gewesen, hieß es weiter.

Die Polizei verhaftete den Mann, ehe es wenig später in Richtung Bundespolizeirevier des Hauptbahnhofs ging. Eine folgende Durchsuchung offenbarte ein weiteres Vergehen: Neben 1,64 Promille, ausgemacht durch einen Alkoholtest, stellte die Polizei bei dem Mann auch mutmaßlich Marihuana fest.
Knapp 700 Euro für Zigarette: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Der Mann gab an, nicht imstande zu sein, die ausstehende Zahlung von 450 Euro erbringen zu können. Der 28-Jährige setzte seine Mutter und seinen Stiefvater in Kenntnis. Sie zahlten die den noch offenen Betrag. Sie übernahmen auch die zusätzlichen Verwaltungsgebühren in Höhe von 217 Euro. Aufgrund dessen konnte die Justiz von einer 18-tägigen Freiheitsstrafe absehen.
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Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz sowie einer Meldung wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht“ ein. Danach konnte er den Hamburger Hauptbahnhof wieder verlassen. *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.