Reise nach Japan winkt: Hamburg sucht Kirschblütenkönigin
Hamburgerinnen können sich jetzt für die Wahl zur Kirschblütenkönigin bewerben. Die wird beim traditionellen Kirschblütenfest im Mai 2023 gekürt.
Hamburg – Einmal Königin sein! Dieser Traum kann schon bald für eine Hamburgerin in Erfüllung gehen, und das ganz ohne blaues Blut in den Adern. Die Deutsch-Japanische Gesellschaft zu Hamburg e. V. erwählt im Mai schon zum vierten Mal eine Kirschblütenkönigin. Die Königliche Hoheit wird dann die Botschafterin der japanischen Kultur in Hamburg sein. Wer sich auf das Amt bewerben kann und wann die Wahl stattfindet.
Veranstaltung: | Wahl der Kirschblütenkönigin |
Termin: | 20. Mai 2023 |
Veranstalter: | Deutsch-Japanische Gesellschaft zu Hamburg e. V. |
Bewerbung bis: | 5. Mai 2023 |
Wahl zur Kirschblütenkönigin in Hamburg: Siegerin reist nach Japan
Die Kirschblüte ist in Japan eine ganz besondere Zeit. Das „Hanami“ (Blüten betrachten) ist eine alte Tradition, bei der mit Kirschblütenfesten die Schönheit der blühenden Kirschbäume gefeiert wird. Nicht nur in Japan, sondern auch in Deutschland gibt es viele Orte, an denen sich die Kirschblüte bewundern lässt, wie kreiszeitung.de zusammengetragen hat. Doch die Wahl der Kirschblütenkönigin ist eine besondere Ehre, denn dieses Recht muss erst von einer japanischen Regierungsorganisation erteilt werden. Und das hat außerhalb von Japan neben der Hansestadt Hamburg sonst nur noch die amerikanische Hauptstadt Washington.
In Hamburg wird die Kirschblütenkönigin alle zwei Jahre gewählt. Wie die Deutsch-Japanische Gesellschaft mitteilt, gehört es zu ihren Aufgaben, einen Beitrag zur Pflege der guten Beziehungen zwischen Hamburg und Japan zu leisten. Während ihrer Amtszeit nimmt sie an zahlreichen Veranstaltungen teil. Etwa ein Jahr nach der Wahl wird sie vom Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg zur Sonderbotschafterin ernannt und tritt ihre offizielle Delegationsreise nach Japan an – samt Besuch beim japanischen Premierminister!

Kirschblütenkönigin in Hamburg: Diese Voraussetzungen müssen Bewerberinnen erfüllen
Wer kann Kirschblütenkönigin werden? Bewerberinnen sollten zwischen 18 und 28 Jahre alt sein und über eine gute Allgemeinbildung sowie gute Englischkenntnisse verfügen. Die Deutsch-Japanische Gesellschaft betont, dass Japanisch-Kenntnisse keine Voraussetzung für die Bewerbung sind. Der Lebensmittelpunkt der Bewerberinnen sollte jedoch in Hamburg liegen, denn als Sonderbotschafterin repräsentiert die Kirschblütenkönigin die Hansestadt Hamburg in Japan.
Die angehende Kirschblütenkönigin sollte außerdem ein tiefgehendes Interesse an Japan und Kenntnisse über das Land und seine Kultur mitbringen. Bewerbungen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto müssen bis zum 05. Mai 2023 an die Deutsch-Japanische Gesellschaft zu Hamburg e. V., Hartungstr. 14, 20146 Hamburg geschickt werden. (E-Mail: info@djg-hamburg.de)
Wahl zur Kirschblütenkönigin findet beim Kirschblütenfest in Hamburg statt
Die Wahl zur Kirschblütenkönigin findet am 20. Mai 2023 im Rahmen des Kirschblütenfestes in Hamburg statt. Bei der Veranstaltung müssen sich die Bewerberinnen auf das Amt der Hamburger Kirschblütenkönigin zunächst von ihrer besten Seite präsentieren. Dafür werden sie von einer Jury zu verschiedenen Themen befragt. Am Ende entscheidet dann alle Anwesenden darüber, wer die neue Kirschblütenkönigin werden soll.
Nach Auskunft der Deutsch-Japanischen Gesellschaft winken der Siegerin neben dem Titel und ihrer Antrittsreise nach Japan auch eine Krone und ein Perlencollier vom renommierten japanischen Juwelier Mikimoto. Während ihrer Amtszeit wird sie viele interessante Veranstaltungen besuchen und auf einflussreiche Menschen treffen. Und das Beste: Die Hamburger Kirschblütenkönigin trägt nicht nur ihren Titel lebenslang, sondern darf auch Krone und Collier behalten.