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Hamburger Volksinitiative gegen Gendersprache startet nächste Woche

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Volksinitiative gegen Gendersprache: Nur mit 10.000 Unterschriften wird die Aktion Thema in der Hamburger Bürgerschaft. (Symbolbild) © Christian Ohde/Imago

Nächste Woche will eine Hamburger Volksinitiative beginnen, Stimmen gegen die Gendersprache zu sammeln. Sie sei „diskriminierend“ und integrationsfeindlich“.

Hamburg – Die Hamburger Volksinitiative gegen die Gendersprache in Verwaltung und Bildung kann starten. Landeswahlleiter Oliver Rudolf erklärte nach Angaben der Organisatoren, dass die Vorlage rechtlich unbedenklich und formal korrekt sei. „Nächste Woche melden wir die Volksinitiative offiziell beim Senat an. Dann beginnen wir mit dem Sammeln der Unterschriften“, teilte die Initiatorin Sabine Mertens am Mittwoch mit. Unterstützer könnten sich bereits auf der Internetseite der Initiative registrieren.

Verein:Verein Deutsche Sprache e.V.
Sitz:Dortmund
Gründung:12. November 1997
Mitglieder:36.000 (2019)

„Da sie diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen ist“: Initiative gegen Gendersprache startet

Die Volksinitiative des Vereins Deutsche Sprache setzt sich nach eigenen Angaben für den Gebrauch des Standardhochdeutschen in der öffentlichen Kommunikation ein. „Wir lehnen „Gendersprache“ ab, da sie diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen ist“, heißt es in einer Erklärung der Initiative. Gendersprache sei die Sprache einer Minderheit, die vorgebe, die Mehrheit zu repräsentieren. „Tatsächlich versucht sie, der Mehrheit ihre Privatsprache aufzuzwingen, wenn sie z.B. von Bürger/innen, BürgerInnen, Bürger_innen, Bürgenden, Bürger*innen, Bürger:innen spricht.“

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Mit der Volksinitiative soll der Senat aufgefordert werden, der staatlichen Verwaltung und Bildungseinrichtungen vorzugeben, dass in der amtlichen Kommunikation und in Veröffentlichungen die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung einzuhalten sind. Der Senat soll ferner an die öffentlichen Unternehmen appellieren, diese Vorgabe zu übernehmen. Wenn mindestens 10 000 Wahlberechtigte die Erklärung der Initiative unterschreiben, muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen. (dpa)

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