Hamburg erweitert 2G auf Einzelhandel: Dürfen nur noch Geimpfte einkaufen?
Ab Samstag können auch Einzelhändler in Hamburg das 2G-Modell anwenden. Wo die Regel gilt und was Sie in Zukunft beim Einkaufen beachten müssen.
Hamburg – Während andere Länder ihre Öffnungsstrategien längst in die Tat umsetzen, verschärft der Hamburger Senat die Corona-Regeln wie ein Koch auf einem Chili-Wettbewerb, der noch nicht oben auf der Scoville-Skala ankommen ist. Ab Samstag, 23. Oktober 2021, gilt im Einzelhandel in Hamburg 2G – zumindest ein bisschen. Das gab heute Senatssprecherin Julia Offen auf der Landespressekonferenz bekannt. Wie in der Vergangenheit sind die neu in Kraft tretenden Regelungen allerdings freiwillig: Ob 2G oder 3G in einem Laden gilt, entscheidet der Gewerbetreibende dementsprechend selbst.
Stadt | Hamburg |
Einwohner | rund 1,841 Millionen |
Fläche | 755,2 km² |
Bürgermeister | Peter Tschentscher |
2G-Regelung im Einzelhandel: Das kommt jetzt auf die Hamburger zu – Frisörbesuch ohne Maske möglich
Wo 2G gilt, dazu hat die Stadt Hamburg kürzlich erstmals Bilanz gezogen, fällt auch die Maske – ungeimpfte und nicht-genesene Menschen haben dort dann allerdings keinen Zutritt. Ausgenommen von der Möglichkeit des 2G-Modells bleiben allerdings sogenannte „Geschäfte des täglichen Bedarfs“, etwa Supermärkte, Discounter, Drogerien, Apotheken, Babymärkte, Kioske und Zeitschriftenläden. Dort bleibt dann aber auch die Maskenpflicht bestehen. Alle anderen Geschäfte Hamburgs können, wenn sie wollen, ab 23. Oktober 2021 auf 2G umstellen.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Massagesalons und in Friseurgeschäften kann das 2G-Modell ebenfalls freiwillig angewendet werden. Auch dort fiele die Maske dann weg. Seit Monaten dürfen Friseure ihre Kunden nur mit Maske und unter Einhaltung der 3G-Regel bedienen.
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2G-Regelung: Das gilt dieses Jahr auf Hamburgs Weihnachsmärkten – Alkohol erlaubt
Auch die Hamburger Weihnachtsmärkte, die im letzten Jahr wegen der Coronavirus-Pandemie komplett ausgefallen sind, sind von den neuen Regeln betroffen. Und auch hier gilt: Die Betreiberinnen und Betreiber von Weihnachtsmärkten entscheiden selbst, ob sie auf ihren Märkten die 2G oder 3G-Regelung anwenden.

Veranstalter von größeren, nicht umzäunten Weihnachtsmärkten ist es erlaubt, einzelne Bereiche der Märkte abzutrennen, in denen dann nach 2G- oder 3G-Regelung verfahren wird. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich wieder erlaubt – bei 3G-Weihnachtsmärkten allerdings nur bis 22 Uhr. *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.